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Verbindung mit Fremden Wlan strafbar?





Frage

HI! Und zwar war ich beim Kollegen und da habe ich ein Wlan gefunden!Hab auch schon gemerkt, dass mein Lapi sich eine IP zugewiesen bekam und dann sich gewissermaßen eingeloggt hat schätz ich mal! Ich konnte aber auf nix zugreifen... weder auf einen Pc.. (hab gar keinen gefunden) und aufs inet auch nischt! verbindung zum Wlan hat er in der Anzeige unten angezeigt... 11 mbit ect. verbindung gut und sowas! 1. Ist das nun strafbar? 2. kann diese Person sehen , wer ich bin? 3. steht irgendwo wer zugriff auf das wlan hatte? 4. ich hab nur auf verbinden geklickt und dann war ich gewissermaßen drin, hab aber niemanden gefunden! ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen?

Antwort 1 von sutadur

Zitat:
1. Ist das nun strafbar?
Das zufällige Entdecken eher nicht, die weitere vorsätzliche Nutzung aber ganz sicher.

Antwort 2 von Werder

Zitat:
Das zufällige Entdecken eher nicht, die weitere vorsätzliche Nutzung aber ganz sicher.

Hast Du dafür eine Quelle? Ich habe schon mehrere Fernsehberichte gesehen, in denen Journalisten in Städten nach ungesicherten WLANs gesucht und diese dann auch benutzt haben, um zu Beweisen wie einfach das ist, und wie gefährlich dies für den Betreiber sein kann. Dabei wurde immer ausdrücklich betont, daß dies bei ungesicherten Netzen nicht strafbar sei!

Antwort 3 von halfstone

Hi an alle,

interessantes Thema.

Die Paragraphen, die mit Datenveränderung, Datenausspähung und Datenlöschung zu tun haben (Hackerparagraphen) gehen alle davon aus, dass man einen Schutz der Daten überwindet.
Zitat:
§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Zitat:
§ 303a StGB

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Absatz 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 303b StGB

(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er

1. eine Tat nach § 303a Absatz 1 begeht oder

2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 303c StGB

In den Fällen der §§ 303 bis 303b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Interessant zu diesem Thema dürfte auch folgender Artikel sein:

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7

Viele Grüße

Fabian

Antwort 4 von Timid

Das finde ich dazu auch ganz interessant ;-)

Allgemein stimme ich Antwort 1 zu, entdecken ist nicht strafbar aber die weitere Nutzung fällt imho mindestens unter 265a STGB.

Liebe Grüße
Sue

Antwort 5 von sutadur

Zitat:
Dabei wurde immer ausdrücklich betont, daß dies bei ungesicherten Netzen nicht strafbar sei!
Mag ja sein, richtiger wird es davon trotzdem nicht. Wenn Du z.B. ein Auto klaust, ist das eine Straftat, natürlich auch dann, wenn das Auto nicht abgeschlossen war.

Antwort 6 von Luke_Filewalker

Zitat:
Mag ja sein, richtiger wird es davon trotzdem nicht. Wenn Du z.B. ein Auto klaust, ist das eine Straftat, natürlich auch dann, wenn das Auto nicht abgeschlossen war.

Sehe ich auch so. Ich bin kein Experte was Recht angeht, aber ich würde mal behaupten, dass im Falle eines Datendiebstahls, Manipulation oder sogar Löschung von Daten der Betreiber des WLAN´s eine Mitschuld trägt (im genannten Fall). Das ist meiner Meinung nach gleichzusetzen mit einer Wohnungstür die ich Nachts offen lasse, oder mit einem nicht abgeschlossenen Auto. Klar ist der Diebstahl deswegen nicht erlaubt, aber das Opfer trägt dann auf jeden Fall eine Mitschuld.

Antwort 7 von TheHelper99

Hallo,

die von Euch angesprochenen Beispiele (Auto bzw. Wohnungstür nicht verschlossen) würde ich schon eher in der Kategorie Versicherungsbetrug einordnen. Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich zum entladen meines Autos die Heckklappe kurz offen stehen lassen habe, und mich vom Fahrzeug entfernte. Ein Schutzmann sah dies und bat mich mit 10 DM zur Kasse.

Dies wird bei einer nicht verschlossenen Wohnung nicht anders sein. Wenn die Versicherung herausbekommt das die Wohnung nicht verschlossen war, zahlt sie keinen Cent.

Da vertrauliche Daten wohl nicht versichert sind, zumindest bei Otto-Normal-Usern, gehe ich davon aus das der Sachverhalt bei fahrlässig nicht gesicherten Netzen anders ist. D.H. der Betreiber des WLans bleibt auf seinen Schaden sitzen und hat kein Anrecht auf Schadenersatz.

Gruß
Helper

Antwort 8 von Gebbyi

Es ist natürlich strafbar, wenn es vorsätzlich ist!

Dir wird wohl kein Richter der Welt abnehmen, wenn du wochenlang auf fremde Rechnung im Internet surfst. Richter sind nicht blöde...

Antwort 9 von Blackhawk

Womit sich dann aber erstmal das Prob. mit de auffinden des Nutzers stellt.

Weil wie will er dich einfach finden. Und dass er deine IP hat bringt ihn ja nu auch nicht wirklich weiter :)

Obwohl ich es nicht befürworte !

Antwort 10 von Werder

@sutadur
Ich habe noch einen sachlicheren Vergleich als Du:
Es ist strafbar jemanden zu erschiessen, auch wenn er keine kugelsichere Weste trägt!

Antwort 11 von sutadur

Zitat:
Ein Schutzmann sah dies und bat mich mit 10 DM zur Kasse.
Da habe ich erhebliche Zweifel, dass das rechtlich i.O. war. Was sollte denn dafür die Rechtgrundlage sein?

Zitat:
Wenn die Versicherung herausbekommt das die Wohnung nicht verschlossen war, zahlt sie keinen Cent ... der Betreiber des WLans bleibt auf seinen Schaden sitzen und hat kein Anrecht auf Schadenersatz.
Mag sein, aber dass ist auch gar nicht das Thema. Denn auch wenn z.B. die Wohnung offen steht, ist es trotzdem strafbar, sie leerzuräumen.

Antwort 12 von TheHelper99

@sutadur,

Zitat:
Ein Schutzmann sah dies und bat mich mit 10 DM zur Kasse.
Da habe ich erhebliche Zweifel, dass das rechtlich i.O. war. Was sollte denn dafür die Rechtgrundlage sein?


Mir wurde grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen.

Zitat:
Wenn die Versicherung herausbekommt das die Wohnung nicht verschlossen war, zahlt sie keinen Cent ... der Betreiber des WLans bleibt auf seinen Schaden sitzen und hat kein Anrecht auf Schadenersatz.
Mag sein, aber dass ist auch gar nicht das Thema. Denn auch wenn z.B. die Wohnung offen steht, ist es trotzdem strafbar, sie leerzuräumen.


Das bezweifelt ja auch niemand. Strafbar ist es auf jeden Fall.

Was ich sagen wollte ist nur, das die Beispiele nicht zum Thema passen. Die aufgeführten Beispiele sind schlecht gewählt, da sich der Geschädigte ja selber mit seinem Handeln strafbar macht. Er handelt grob fahrlässig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Anders ist es beim privaten WLan. Ich kann es absichern oder nicht. Da kräht kein Hahn hinterher. Auch wenn die Polizei mit einem Laptop Testmessungen in Wohngebieten durchführt, können sie keinem etwas. Sie könnten höchstens dem User einen Hinweis geben.

Das eindringen in ein fremdes WLan wird auf jeden Fall strafbar sein.

Gruß
Helper

Antwort 13 von Cruiser18

Dann pack ich mal meine Koffer schon und geh dann innen Knast ;)
Am besten schalte ich das Wlan ganz aus am Laptop dann kirge ich auch keine Probleme nech ;)

Totzdem denke ich wenn ich man wichtige Daten hat dann verschlüsselt man schon sein Wlan ansonsten hat man pech gehabt wenn ein anderer was ändert
---- selbst schuld-----

Naja wie auch immer... was für strafen kann man denn so erwarten ??

Antwort 14 von Timid

Zitat:
ansonsten hat man pech gehabt wenn ein anderer was ändert

Ähm.. also wenn du Daten veränderst sind wir schon wieder beim Computerbetrug und der wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft.

Aber es ging hier ja um "nur zugreifen - nix ändern" und nachdem ich inzwischen etwas fachkundigere Meinung als meine gehört habe muss ich davon ausgehen, dass es straffrei ist, sofern kein Vermögensschaden entsteht, der ja erstmal nachzuweisen wäre... Aber okay, ein Schwangerschaftsabbruch ist auch in den meisten Fällen straffrei und trotzdem nach § 218 StGB verboten.

Meine persönliche Meinung bleibt einfach, dass man sich etwas nimmt was einem nicht gehört und es dadurch einfach nicht legal sein kann. Außerdem tut man das schon allein aus moralischen Gründen nicht. Und ja, wenn ich ein Portemonaie finde bin ich blöd genug es dem Besitzer zurückzugeben.

Liebe Grüße vom Moralapostel
Sue

Antwort 15 von Event

Hallo

@Timid, :-) und was machst Du, wenn Du ein 100 Euro-schein findest ohne Adresse drauf?

Gruß

Antwort 16 von Timid

<offtopic>
Event:
So viel Glück hatte ich noch nie. Ich hab bisher nur Handys oder komplette Geldbörsen gefunden und alles immer brav abgegeben. Übrigens war ich auch sehr glücklich als ich mal mein Portemonaie "verloren" hab und es mir zurückgebracht wurde. Schon allein weil ich weiß wie mies man sich fühlt wenn einem was geklaut wird und wie gut, wenn man etwas wiederbekommt (oder das Gesicht des anderen, wenn man etwas zurückgibt) würde ich nie irgendwas behalten bei dem es zumindest im Bereich des möglichen liegt, es dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Jaja, ich weiß, ich bin von Grund auf verdorben, da is nix mehr zu machen. :-(

Und wenn es ein 100 Euro-Schein wär würd ich ihn vielleicht sogar liegen lassen, weil ich überlegen würde wer mit einer Schnur hinter der nächsten hecke sitzt ;-)
</offtopic>

Liebe Grüße
Sue

Antwort 17 von ombre33

ui-ui-ui

also leute, soweit wie ich weiß sieht es so aus:

es IST strafbar wenn man vorsätzlich in ein Wlannetzwerk eindringt daß verschlüsselt ist. deshalb ist es ja verschlüsselt, nämlich um sich vor eindringlingen zu schützen

es IST strafbar, daten, einstellungen (der rechner, router, etc) zu verändern.

es ist NICHT UNBEDINGT strafbar, einfach in ein wlan (unverschlüsselt natürlich, siehe punkt 1) einzuloggen und das internet zu nutzen. hierfür gibt es soweit wie meine informationen noch keine rechtliche grundlage

kleines gegenbeispiel: ist es für mich strafbar von einem rasensprenkler eines nachbarn nass zu werden, der ein bissel in den bereich eines gehweges sprenkelt??

gruß

-ombre-

Antwort 18 von sutadur

Wie soll denn dieses Beispiel auf den obigen Sachverhalt anzuwenden sein? Wieso sollte es strafbar sein, einen Schaden zu erleiden (in diesem Fall durch das "nasswerden")?

Antwort 19 von ombre33

schaden ist relativ... heiß? sommer? abkühlung? ist ja auch nur ein beispiel und in diesem zusammenhang ging es mir vorsätzlich um den wasserverbrauch den ja im prinzip der nachbar bezahlen muß, du dir aber zunutze machst...



grüße

-ombre-

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