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Win XP Prof. lässt sich nicht aktivieren - Was kann ich machen?
Frage
Hallo,
ich habe das Betriebssystem Windows XP Professional. Die Software war bei einem Kauf, vor Jahren, eines PCs der Firma MaxData dabei.
Da der Rechner nun bereits zu alt war, habe ich Ihn mit einem neuen Mainboard, einer Grafikkarte, Speicher und einer neuen Festplatte aufgerüstet.
Nun habe ich Windows XP Prof. wieder installiert und wollte diese aktivieren. Dies klappt aber leider nicht mehr. Bei Nachfrage sagte man mir, das bei Installation der BIOS überprüft werde, wenn dieser nicht übereinstimmt mit einem von MaxData, dann klappt halt eine aktivierung nicht mehr.
Was kann ich machen?
Ich habe die Lizens, den Product Key und die original CD. Auch steht von einer Hardwarekoppelung nirgendwo etwas. Auf der CD steht nur "Vertrieb nur mit einem neuen NAXDATA PC. In der EULA und in den Handbüchern steht aber nichts drinn, was auf eine Koppelung hinwesen könnte. Das zum damaligen Kauf dabeigewesene Word läuft ohne Probleme. Windows läuft auch, nur läuft mir die Zeit davon!
habt Ihr eine Lösung? - kann ich die Hardwarekoppelung irendwie übergehen?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Antwort 1 von Poly
Hallo
Eine Microsoft Tücke ist seit einiger Zeit, das sich sogenannte OEM Versionen nicht mehr online aktivieren lassen. Rufe den Aktivierungsdienst unter der kostenlosen 0800 Nummer ( steht bei telefonischer Aktivierung) an und du wirst dann mit einem Mitarbeiter verbunden. Der hilft in aller Regel bei der Aktivierung. Wäre dein XP ein Boardgebundenes hättest du es wahrscheinlich gar nicht erst installieren können.
Gruß Poly
P.S.: Geht natürlich nur mit Originalsoftware!
Eine Microsoft Tücke ist seit einiger Zeit, das sich sogenannte OEM Versionen nicht mehr online aktivieren lassen. Rufe den Aktivierungsdienst unter der kostenlosen 0800 Nummer ( steht bei telefonischer Aktivierung) an und du wirst dann mit einem Mitarbeiter verbunden. Der hilft in aller Regel bei der Aktivierung. Wäre dein XP ein Boardgebundenes hättest du es wahrscheinlich gar nicht erst installieren können.
Gruß Poly
P.S.: Geht natürlich nur mit Originalsoftware!
Antwort 2 von Rothausboy
Hallo
XP Telefonisch aktivieren
Und wenn nach erfolgloser Nummerneingabe
Sich weiter Verbindenlassen
und Bei negativ
mit Einem Anwalt drohen.
Gruss RB
XP Telefonisch aktivieren
Und wenn nach erfolgloser Nummerneingabe
Sich weiter Verbindenlassen
und Bei negativ
mit Einem Anwalt drohen.
Gruss RB
Antwort 3 von Poly
@ Rothausboy
So derbe wollte ich es halt nicht ausdrücken
So derbe wollte ich es halt nicht ausdrücken
Antwort 4 von aesox
Hallo,
Ich habe bereits versucht, Win telefonisch registrieren zu lassen.
Ich werde dann aufgefordert, die Nummer anzusagen, - klappt nicht!
Dann werde ich mit dem Kundencenter verbunden und muss meine Produckt Key unter "Produckt Key ändern" eingeben. Nun müsste das System, trotz gleicher Produckt-Key, einen neuen Code generieren.
Leider passiert genau dieses nicht und wird irgendwie verhindert.
Mit Anwalt drochen klappt auch nicht, da diese Recovery-Cds der PC-Hersteller, in diesem Fall MaxData, herstellt und dann auch dafür verantwortlich ist. Man sagte mir, dass Microsoft dann raus wäre.
Ich habe aber an die Microsoft Rechtsabteilung geschrieben, da man mir sagte, dass so ein "dongeln" in der EULA stehen muß. Dies ist hier nicht der Fall, denke ich. Die EULA ist sehr komliziert geschrieben und wahrscheinlich nur für Anwälte lesbar!
Benötige also immer noch Hilfe!
Ich habe bereits versucht, Win telefonisch registrieren zu lassen.
Ich werde dann aufgefordert, die Nummer anzusagen, - klappt nicht!
Dann werde ich mit dem Kundencenter verbunden und muss meine Produckt Key unter "Produckt Key ändern" eingeben. Nun müsste das System, trotz gleicher Produckt-Key, einen neuen Code generieren.
Leider passiert genau dieses nicht und wird irgendwie verhindert.
Mit Anwalt drochen klappt auch nicht, da diese Recovery-Cds der PC-Hersteller, in diesem Fall MaxData, herstellt und dann auch dafür verantwortlich ist. Man sagte mir, dass Microsoft dann raus wäre.
Ich habe aber an die Microsoft Rechtsabteilung geschrieben, da man mir sagte, dass so ein "dongeln" in der EULA stehen muß. Dies ist hier nicht der Fall, denke ich. Die EULA ist sehr komliziert geschrieben und wahrscheinlich nur für Anwälte lesbar!
Benötige also immer noch Hilfe!
Antwort 5 von Der_Fisch
Was sagt Maxdata dazu? Generell sehe ich allerdings wenig Chancen für dich. Davon abgesehen frage ich mich, wer dir gesagt hat, dass das Verdongeln in der EULA stehen muss. Das ist nämlich Unsinn.
Du hast von Maxdata eine XP Version zum Gebrauch zusammen mit deinem Maxdata PC bekommen. Also ist Maxdata der ansprechpartner für dich. Allerdings hast du de Facto keinen Maxdata PC mehr wegen Austausch nahezu der gesamten Hardware.
MfG
Michael H. Fischer
Du hast von Maxdata eine XP Version zum Gebrauch zusammen mit deinem Maxdata PC bekommen. Also ist Maxdata der ansprechpartner für dich. Allerdings hast du de Facto keinen Maxdata PC mehr wegen Austausch nahezu der gesamten Hardware.
MfG
Michael H. Fischer
Antwort 6 von aesox
Zitat:
abgesehen frage ich mich, wer dir gesagt hat, dass das Verdongeln in der EULA stehen muss. Das ist nämlich Unsinn.
abgesehen frage ich mich, wer dir gesagt hat, dass das Verdongeln in der EULA stehen muss. Das ist nämlich Unsinn.
Das das verdongeln in der EULA stehen muss, davon hat mich Mircosoft unterrichtet. Auch MaxData hat dies nicht bestritten, sondern meint nur, es steht in der EULA! - Aber, es ist nicht drinn, vielleicht weil meine Version eine der ersten ist.
Zitat:
Was sagt Maxdata dazu?
Was sagt Maxdata dazu?
Die von MaxData waren mehr als unfhöflich. Letztendlich habe ich dort nun die EULA mit einer Erklärung von mir, per E-Mail, zugeschickt.
Auch sagten mir die Herren von MaxData zuerst, auf der CD stehe geeignet nur für einen neuen MaxData PC. Dies steht dort aber so nicht drauf und ergibt auch einen völlig anderen Sinn!
Auch ist es laut Gesetz verboten worden, Software zu verdongeln. Allerdings gibt es Ausnahmen, man muss dann aber darauf hinweisen!
Der Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG) besagt, daß der Inhaber der Verwertungsrechte mit dem in Verkehr bringen seine Rechte erschöpft hat. An dem einzelnen Exemplar hat er ab diesem Zeitpunkt nur noch das Recht, eine Vervielfältigung zu verhindern.
Dies ist auf folgender Homepage, die ich gefunden habe, sehr gut nachzulesen. Leider klappt dort die Variante des "entdongelns" bei mir nicht. Ich denke das es erst bei neueren CDs gehen wird.
Link zur Homepage
Wenn also jemand das gleiche Problem und eine Lösung hat, bitte veröffentlichen!
Auch werde ich berichten, ob ich den "Kampf" gegen die "Giganten" gewinne.

