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rechtlich gesehen
Frage
wer kennt sich denn da aus?darf ich wurzeln von tannenbäumen die direkt an der grundstücksgrenze stehen und natürlich auf meinem grundstück auch sind abschneiden, das wäre erforderlich wegen baumaßnahmen.
Antwort 1 von Griemokhan
Das kommt immer auf die besonderen Umstände an.
Schick mal nen Link ;-)
Schick mal nen Link ;-)
Antwort 2 von Bauaufsicht
erstens: stehen die Bäume noch ?
Dann nachfragen ob es eine gemeindliche Baumschutzsatzung gibt.
Die zul. Höhe der Bäume an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze regelt das Nachbarschaftsschutzgesetz (Landesrecht)
zweitens: Bäume schon gefällt nur noch die Wurzel drin und dann 100% auf eigenem Grundstück ?
--> weg damit !
die Bauaufsicht
Dann nachfragen ob es eine gemeindliche Baumschutzsatzung gibt.
Die zul. Höhe der Bäume an einer gemeinsamen Grundstücksgrenze regelt das Nachbarschaftsschutzgesetz (Landesrecht)
zweitens: Bäume schon gefällt nur noch die Wurzel drin und dann 100% auf eigenem Grundstück ?
--> weg damit !
die Bauaufsicht
Antwort 3 von Bauaufsicht
ähmm @Griemo: was soll er denn für nen link schicken, viell. nen Lageplan vom Grundstück oder was ???
Tja Lehrer: vormittags Recht haben und nachmittags frei...
Bauaufsicht
Tja Lehrer: vormittags Recht haben und nachmittags frei...
Bauaufsicht
Antwort 4 von Mickey
Nein.
Äste oder Wurzeln vom Nachbarbaum ragen in mein Grundstück - darf ich sie einfach abschneiden?
Grundsätzlich gilt: Die Baumschutzverordnung gilt unabhängig von eventuell bestehenden nachbarrechtlichen Ansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bzw. dessen Ausführungsgesetz (AGBGB).
[...]
Wurzeln eines geschützten Baumes, die vom Nachbargrundstück her eingedrungen sind, darf der Eigentümer an der Grundstücksgrenze nicht einfach abschneiden, wenn dadurch der Baum in seiner Standsicherheit beeinträchtigt oder absehbar geschädigt wäre. Dies wäre ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung!
[...]
Quelle
Edit: Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Äste oder Wurzeln vom Nachbarbaum ragen in mein Grundstück - darf ich sie einfach abschneiden?
Grundsätzlich gilt: Die Baumschutzverordnung gilt unabhängig von eventuell bestehenden nachbarrechtlichen Ansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bzw. dessen Ausführungsgesetz (AGBGB).
[...]
Wurzeln eines geschützten Baumes, die vom Nachbargrundstück her eingedrungen sind, darf der Eigentümer an der Grundstücksgrenze nicht einfach abschneiden, wenn dadurch der Baum in seiner Standsicherheit beeinträchtigt oder absehbar geschädigt wäre. Dies wäre ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung!
[...]
Quelle
Edit: Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 5 von mhhm
Würde das nicht einfach so hinnehmen!
Schmeiß deinem Nachbarn doch mal nen Stein durchs Fenster mit ner Nachricht etc.
Schmeiß deinem Nachbarn doch mal nen Stein durchs Fenster mit ner Nachricht etc.
Antwort 6 von mhhm
im gegensatz zu manch anderem biete ich zumindest ne lösungsmöglichkeit =/
ich mein, lässt sich ja noch ausarbeiten bzw. verfeinern.
ich mein, lässt sich ja noch ausarbeiten bzw. verfeinern.
Antwort 7 von reklov
danke,danke,danke und nochmal mehr detail, ich habe ein Grundstück gekauft auf dem jetzt die Grube für den Keller ausgehoben werden soll und jetzt stellt die Bauleitung und der Architekt fest, dass das Wurzelwerk im wege ist und durch den Aushub so beschädigt werden müsste das niemand für die Standfestigkeit der Nachbarsbäume die Verantwortung übernimmt. Ja da habe ich wohl ein Problem. Nochmals Danke an ALLE
Antwort 8 von Penorek
@reklov
da hast Du nun schon hochbezahlte Leute auf dem Grundstück, und die wissen nicht wie vorzugehen ist?
Bei mir wurde durch Erdarbeiten Wurzelwerk von einer Kiefer beschädigt. Das xy-Amt (ach war das gleich für ein Amt Naturschutz/Tiefbau/Bau/) irgend so eine Pfeife kam vorbei und das Teil durfte gefällt werden.
Die Vegetationsperiode oder wie immer sich das schimpft, in dieser zumindest darf ohne Sondergenehmigung nicht gefällt werden.
Habe den ganzen Hausbaumist gerade hinter mir. OH OH
Ich wünsche Dir maximale Erfolge und nicht so viel Rennerei wie ich hatte.
Es grüßt
Penorek
da hast Du nun schon hochbezahlte Leute auf dem Grundstück, und die wissen nicht wie vorzugehen ist?
Bei mir wurde durch Erdarbeiten Wurzelwerk von einer Kiefer beschädigt. Das xy-Amt (ach war das gleich für ein Amt Naturschutz/Tiefbau/Bau/) irgend so eine Pfeife kam vorbei und das Teil durfte gefällt werden.
Die Vegetationsperiode oder wie immer sich das schimpft, in dieser zumindest darf ohne Sondergenehmigung nicht gefällt werden.
Habe den ganzen Hausbaumist gerade hinter mir. OH OH
Ich wünsche Dir maximale Erfolge und nicht so viel Rennerei wie ich hatte.
Es grüßt
Penorek
Antwort 9 von Bauaufsicht
ahh, nun ist alles klar: Fremde Bäume und rübergewachsene Wurzeln.
Lade dir mal von hier:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/
Elementbibliothek/Bib...
das PDF (924kb) runter. Ab Seite 15 wird ausführlich auf dein Problem eingegangen.
Bauaufsicht
Lade dir mal von hier:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/
Elementbibliothek/Bib...
das PDF (924kb) runter. Ab Seite 15 wird ausführlich auf dein Problem eingegangen.
Bauaufsicht
Antwort 10 von Mikoop
Hallo,
Abgesehen von der Problematik der Baumschutzverordnung, die es jedoch nicht in allen Gemeinden gibt, gilt aber überall das Bundesnaturschutzgesetz, dass Fällarbeiten von März bis Anfang Oktober aus Vogenschutzgründen untersagt.
Ausnahmen gibt es nur bei übergeordneten öffentlichen Interesse oder Gafahren für die Verkehrssicherheit.
Gruss, Mikoop
Abgesehen von der Problematik der Baumschutzverordnung, die es jedoch nicht in allen Gemeinden gibt, gilt aber überall das Bundesnaturschutzgesetz, dass Fällarbeiten von März bis Anfang Oktober aus Vogenschutzgründen untersagt.
Ausnahmen gibt es nur bei übergeordneten öffentlichen Interesse oder Gafahren für die Verkehrssicherheit.
Gruss, Mikoop
Antwort 11 von Klassenkasper
Hallo
Zumindest kann daon ausgegangen werden, das wenn die Wurzeln dr Bäume gekappt werden, die über kurz oder lang umfallen werden, je nachdem wie weit die Wurzen gekappt werden müssen.
Das sollte vorher geklärt werden, sonst kriegst da richtig Ärger mit den Ämtern.
Ich weis das aus meinem Bekanntenkreis, der hat vor 5 Jahren den gleichen Fehler begangen und Wurzeln gekappt, und letztes Jahr im Herbst hat der Baum dann die Biege gemacht, und dabei gleich seine Garage mitsamt seinem Benz dem Erdboden gleichgemacht.
Und als dann rauskam das er bzw. die Baufirma die Wurzeln gekappt hatten, gabs richtig Theater. er durfte den Schaden selbst tragen.
Trotzem viel Erfolg beim Bauen und allem was dazu gehört.
Gruß
Kk
Zumindest kann daon ausgegangen werden, das wenn die Wurzeln dr Bäume gekappt werden, die über kurz oder lang umfallen werden, je nachdem wie weit die Wurzen gekappt werden müssen.
Das sollte vorher geklärt werden, sonst kriegst da richtig Ärger mit den Ämtern.
Ich weis das aus meinem Bekanntenkreis, der hat vor 5 Jahren den gleichen Fehler begangen und Wurzeln gekappt, und letztes Jahr im Herbst hat der Baum dann die Biege gemacht, und dabei gleich seine Garage mitsamt seinem Benz dem Erdboden gleichgemacht.
Und als dann rauskam das er bzw. die Baufirma die Wurzeln gekappt hatten, gabs richtig Theater. er durfte den Schaden selbst tragen.
Trotzem viel Erfolg beim Bauen und allem was dazu gehört.
Gruß
Kk

