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Aufruf zum Sinnieren über Kapitalverbrechen
Frage
Mit meinem Bruder unterhielt ich mich vor vielen Jahren über die möglichen Wege eine Bank auszurauben.
Wie standen in einem öffentlichen Bus und fuhren irgendwo hin, aber unser Gespräch, das wir wohl zu laut führten, wurde von einem der Fahrgäste mitgehört.
Als wir austiegen, sagte uns dieser Fahrgast: "Was sie denken, ist blöd" So, oder ähnlich.
Das Ganze kam ziemlich primitiv rüber, aber scheint doch etwas auszusagen über die freie Äußerung persönlicher Meinung einerseits und die öffentliche Einschätzung strafrechtlicher Verfolgung andererseits.
Dürfen wir öffentlich über Kapitalverbrechen spekulieren? Schließlich gibt es einige Möglichkeiten und Wege Kapital umzuverteilen. Ich könnte in eine Bank einmarschieren, sagen: Geben sie mir all´ ihr Geld", dann wieder raus.
Kein Verbrechen.
Ich könnte mit einer Skimaske in eine Bank einmarschieren, sagen: "Geben sie mir all´ ihr Geld" und anschließend wieder rausgehen.
Kein Verbrechen.
Ich könnte mit einer Skimaske in eine Bank einmarschieren, sagen: "Geben sie mir all´ ihr Geld" und dem Kassierer eine Waffe zeigen.
Das wäre ein Verbrechen.
Also darf man keinesfalls bewaffnet oder "in bedrohlicher Art" in eine Bank einmarschieren.
Muss man wissen, oder auch nicht. Wenn es aber um persönlicher Meinungsäußerung geht, sollte man es genau wissen.
Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Bank auszurauben, ohne bis zum Zeitpunkt der Geldübergabe straffrei auszugehen. Könnte fast gehen, oder?
spectral
Antwort 1 von rfb
Zitat:
Kein Verbrechen.
das entscheidet immer noch der/die Richter/in.Kein Verbrechen.
Und wenn der/die Bankangestellte sich bedroht gefühlt hat ist das - mit oder ohne Waffe und Vermummung - eine Tatsache, die sich negativ aufs Urteil auswirkt.
Antwort 2 von Korrektor
Hallo
Ich hab mir den letzten Absatz mehrmals durchgelesen.
Ich bin mir nicht sicher ob ich den Sinn verstanden habe.
Bravo!
"Die Dämmerung versetzt die Wahnsinnigen in Erregung." - Charles Baudelaire
Ich hab mir den letzten Absatz mehrmals durchgelesen.
Ich bin mir nicht sicher ob ich den Sinn verstanden habe.
Bravo!
"Die Dämmerung versetzt die Wahnsinnigen in Erregung." - Charles Baudelaire
Antwort 3 von kugelmeier
sapricht das nun fpr spectral und gegen korrektor oder umgekehrt?
Antwort 4 von Sue
Zitat:
Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Bank auszurauben, ohne (...) straffrei auszugehen.
Ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Bank auszurauben, ohne (...) straffrei auszugehen.
Ja.
Grüße,
Sue
Antwort 5 von bloedi
Hallo,
wieso bekomme ich nicht so ein Zeugs wie spectral zu rauchen????????????????????????????????
Das verstehe ich wirklich nicht......
wieso bekomme ich nicht so ein Zeugs wie spectral zu rauchen????????????????????????????????
Das verstehe ich wirklich nicht......
Antwort 6 von Flintstone
Hallo spectral,
das ist alles eine Sache der gründlichen Vorbereitung.
Klaue dir ein Fluchtfahrzeug, ramme mit diesem ein Auto/Verkehsschild/Geldautomaten/Security-Mann o.ä. und entferne dich unerlaubt vom Unfallort in die Bank um diese auszurauben. Auf diese Art solltest du bei diesem Bankraub bereits vor der Geldübergabe straffällig geworden sein.
Viel Erfolg
Fred
das ist alles eine Sache der gründlichen Vorbereitung.
Klaue dir ein Fluchtfahrzeug, ramme mit diesem ein Auto/Verkehsschild/Geldautomaten/Security-Mann o.ä. und entferne dich unerlaubt vom Unfallort in die Bank um diese auszurauben. Auf diese Art solltest du bei diesem Bankraub bereits vor der Geldübergabe straffällig geworden sein.
Viel Erfolg
Fred
Antwort 7 von 8allogen
@blödi
Der Gesundheitsminister warnt: RAUCHEN GEFÄHRDET IHRE GESUNDHEIT
C16H26ClNO2
Der Gesundheitsminister warnt: RAUCHEN GEFÄHRDET IHRE GESUNDHEIT
C16H26ClNO2
Antwort 8 von Primut
Hi Spectral,
nun ja, da ich kein Jurist bin, hier also keine verbindliche Rechtsberatung!
Ich denke aber selbst der Vorsatz einer strafrechtlich relevanten Tat dürfte schon strafbar sein, zumindest, wenn dieser Vorsatz durch entsprechenden Tatverlauf deutlich wird, auch wenn zu diesem Zeitpunkt der Tatverlauf selbst noch nicht strafrechtlich relevant war.
Genau darin besteht das Problem!
Mein Vorschlag: Nicht selbst klauen sondern klauen lassen! Ist doch heutzutage üblich, eine ordentliche Arbeitsteilung vorzunehmen! Wenn nix läuft, hast du kein Problem, und wenn was es funktioniert, kannst du entsprechende Mitarbeiter dann um entsprechende Summe erleichtern. Viel interessanter find ich daher die Frage: Inwiefern macht man sich schuldig, wenn man Sachen, die von dritten Personen unrechtmäßig erworbenen wurden, gegen den Willen dieser Personen in sein eigenes Eigentum überführt?
Zumindest bist du ja in diesem Fall evtl. insofern auf der sicheren Seite, dass du auf Nachfrage zB. der Polizei in dem Bemühen, den Ausgangsfall aufzuklären gerade dabei warst, den Fund des Diebesgutes zu melden und erhältst evtl. von der Bank eine Belohnung. Sollte man sich natürlich vorher überlegen, bei welcher Bank das am wahrscheinlichsten ist.
Also, das hier ist keine Anleitung zu strafrechtlich relevanten Taten! Viel Spaß beim Weiter-Sinnieren, auch wenn ich es, gemessen am Erfolg, bisher etwas uneffektiv finde.
Gruß
nun ja, da ich kein Jurist bin, hier also keine verbindliche Rechtsberatung!
Ich denke aber selbst der Vorsatz einer strafrechtlich relevanten Tat dürfte schon strafbar sein, zumindest, wenn dieser Vorsatz durch entsprechenden Tatverlauf deutlich wird, auch wenn zu diesem Zeitpunkt der Tatverlauf selbst noch nicht strafrechtlich relevant war.
Genau darin besteht das Problem!
Mein Vorschlag: Nicht selbst klauen sondern klauen lassen! Ist doch heutzutage üblich, eine ordentliche Arbeitsteilung vorzunehmen! Wenn nix läuft, hast du kein Problem, und wenn was es funktioniert, kannst du entsprechende Mitarbeiter dann um entsprechende Summe erleichtern. Viel interessanter find ich daher die Frage: Inwiefern macht man sich schuldig, wenn man Sachen, die von dritten Personen unrechtmäßig erworbenen wurden, gegen den Willen dieser Personen in sein eigenes Eigentum überführt?
Zumindest bist du ja in diesem Fall evtl. insofern auf der sicheren Seite, dass du auf Nachfrage zB. der Polizei in dem Bemühen, den Ausgangsfall aufzuklären gerade dabei warst, den Fund des Diebesgutes zu melden und erhältst evtl. von der Bank eine Belohnung. Sollte man sich natürlich vorher überlegen, bei welcher Bank das am wahrscheinlichsten ist.
Also, das hier ist keine Anleitung zu strafrechtlich relevanten Taten! Viel Spaß beim Weiter-Sinnieren, auch wenn ich es, gemessen am Erfolg, bisher etwas uneffektiv finde.
Gruß
- Primut
Antwort 9 von TinTin
Das ist Strafrecht AT erstes oder zweites Semenster.
Vorsatztheorien. Da kann man die tollsten Tatverläufe konstruieren.
Wenn du mit dem Vorsatz und dem Plan in eine Bank gehst dort Geld zu stehlen ist das strafbar, es sei denn dein Plan liegt irgendwo im Reich der Wahnvorstellung.
Wenn du in der Hoffnung der Kassier werde von einem Meteoriten erschlagen und dann greifst du in die Kasse, die Bank betrittst, wird es mit der Strafbarkeit schwierig.
Gibt es aber eine durchaus realistische Chance, dass du mit gestohlenem Geld die Bankverläßt, ist die Tat spätestens beim Betreten begonnen und strafbar. Klappt es nicht bist du wegen Versuchs dran.
Ja, ja, im Strafrecht ist sovieles möglich. Wenn du nicht aufpasst, kannste auch wegen des versuchten Mords an dir selbst als Mittäter strafrechtlich belangt werden.
Vorsatztheorien. Da kann man die tollsten Tatverläufe konstruieren.
Wenn du mit dem Vorsatz und dem Plan in eine Bank gehst dort Geld zu stehlen ist das strafbar, es sei denn dein Plan liegt irgendwo im Reich der Wahnvorstellung.
Wenn du in der Hoffnung der Kassier werde von einem Meteoriten erschlagen und dann greifst du in die Kasse, die Bank betrittst, wird es mit der Strafbarkeit schwierig.
Gibt es aber eine durchaus realistische Chance, dass du mit gestohlenem Geld die Bankverläßt, ist die Tat spätestens beim Betreten begonnen und strafbar. Klappt es nicht bist du wegen Versuchs dran.
Ja, ja, im Strafrecht ist sovieles möglich. Wenn du nicht aufpasst, kannste auch wegen des versuchten Mords an dir selbst als Mittäter strafrechtlich belangt werden.
Antwort 10 von spectral
Szenario1:
Du betritts nackt (oder in engen Boxershorts) eine Bank, rufst laut: "Das ist ein Überfall"
Forderst vom Kassierer den Betrag von einem €.
Von dir selbst geht keine unmittelbare Bedrohung aus. Da sie aber durch einen möglichen Komplizen theoretisch besteht oder auch durch anderweitige Aktionen, wie z.B. dem Platzieren von Explosivstoffen bestünde, könnte die ganze Sache ernstgenommen werden. Verhaftung, Ermittlung, usw. usf.
Es stellt sich heraus, es gab keine Mittäter und keine "Bomben", nur eine Person in Boxershorts.
Psychologische Untersuchung ergibt, Tat erfolgte geplant und vorsätzlich. Täter ist geistig gesund.
Verfahren wird wg. Geringwertigkeit eingestellt.
Übrigbleibt eine Anzeige wg. groben Unfugs.
Sehe ich das richtig?
spectral
Du betritts nackt (oder in engen Boxershorts) eine Bank, rufst laut: "Das ist ein Überfall"
Forderst vom Kassierer den Betrag von einem €.
Von dir selbst geht keine unmittelbare Bedrohung aus. Da sie aber durch einen möglichen Komplizen theoretisch besteht oder auch durch anderweitige Aktionen, wie z.B. dem Platzieren von Explosivstoffen bestünde, könnte die ganze Sache ernstgenommen werden. Verhaftung, Ermittlung, usw. usf.
Es stellt sich heraus, es gab keine Mittäter und keine "Bomben", nur eine Person in Boxershorts.
Psychologische Untersuchung ergibt, Tat erfolgte geplant und vorsätzlich. Täter ist geistig gesund.
Verfahren wird wg. Geringwertigkeit eingestellt.
Übrigbleibt eine Anzeige wg. groben Unfugs.
Sehe ich das richtig?
spectral
Antwort 11 von rfb
Zitat:
Sehe ich das richtig?
probiers einfach aus und berichte dann hier (wir warten gern auch ein paar Jährchen).Sehe ich das richtig?
Antwort 12 von TinTin
Zitat:
groben Unfugs
den gibts nicht mehr. Dieser Straftatbestand wurde irgendwann abgeschafft.groben Unfugs
Zitat:
Von dir selbst geht keine unmittelbare Bedrohung aus.
Das sag mal nicht. Warum heissen die Dinger den Boxershorts. Es sind durchaus schon Menschen in Boxershorts von anderen in Boxershorts tödlich verwundet worden. Ich würde nicht so weit gehen, und Boxershorts als Waffe oder gefährliches Werkzeug zu bezeichnen, aber ein gut trainierter Boxer in Shorts kann schon ganz schön Schaden anrichten.Von dir selbst geht keine unmittelbare Bedrohung aus.
Antwort 13 von spectral
quoting myself....:
"Geringwertigkeit" ist eine nette Variante zum richtigen Ausdruck. Im Zusammenhang eines Verbrechens meine ich...
Mir saß wohl Freud im Nacken.
spectral
Zitat:
Verfahren wird wg. Geringwertigkeit eingestellt.
Verfahren wird wg. Geringwertigkeit eingestellt.
"Geringwertigkeit" ist eine nette Variante zum richtigen Ausdruck. Im Zusammenhang eines Verbrechens meine ich...
Mir saß wohl Freud im Nacken.
spectral

