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Mit Motorrad an Ampel Autos überholen?





Frage

Hallo Ist es eigentlich erlaubt, an der Ampel bzw. an Bahnschranken mit dem Motorrad bis zur Haltelinie vorzufahren, wenn vor einen schon weitere Autos warten? Gruss DonOssi

Antwort 1 von kromgi

meiner meinung nach nein, weil im kreuzungsbereich überholverbot herrscht.

liegt aber ---denke ich--- im ermessen der polizei. wo kein kläger, da kein richter!

beschwer dich aber nicht, wenn du dich als biker nicht gleichberechtigt zu autofahren fühlst. wer das eine will muss das andere mögen!

Antwort 2 von tomsan

Ich *glaube* auch nicht das es erlaubt ist. Die 2-Räder fahren ja nicht auf einer Spur, sondern daneben oder dazwischen...

Habe aber keine Ahnung.
Neulich nur neidisch welche im Stau überholen/fahren sehen ;-)

Antwort 3 von morpheus__85

Hi Leute,

das selbe Thema hab ich vor kurzem mal bei Gallileo gesehen, die hatte da solche Verkehrsfälle betrachtet.
Soweit ich mich erinnere dürfen Motorräder an Ampel und so nach vorne fahren, allerdings nur links überholen und sich nicht rechts vorbeiquetschen und dürfen dadruch die entgegenkommenden Autos etc nicht gefährden es muss also genügend Platz dafür sein.

gruß
morpheus

Antwort 4 von Lutz1965

Zitat:
Dürfen Motorräder an der Ampel ganz nach vorne fahren?

Ja. Motorräder dürfen links vorbeifahren, wenn es sicher ist und kein durchgezogener Strich auf der Straße ist. Rechts dürfen sich Motorräder allerdings nicht vorbeiquetschen – das dürfen nur Fahrräder und Mofas.


Quelle : Gailileo : Rechtsirrtümer Verkehrsrecht

Antwort 5 von Benny_Aua

Meinen Beobachtungen nach halten sich mindestens 95% aller Motorradfahrer eh nicht an die Verkehrsregeln. Schau dir mal die Unfallstatistiken an, wo die Zahl der Verkehrstoten immer dann steil nach oben geht, wenn gutes Wetter ist und sich besonders viele "Biker" den Hals brechen bei ihrer Raserei.

Antwort 6 von terror_tubbie

Hi

@Benny_Aua
Deine Beobachtungen sind aber schon sehr wage. Allgemein ist es ja so, das 2 drittel der Mopedunfälle von Autofahrern verursacht werden, ein drittel ist Eigenverschulden.

Ich spreche da aus Erfahrung. Man ist so schnell rann an einem Fahrzeug mit dem Moped, damit rechnet kein Autofahrer. Der hat vor 3 Sekunden noch in den Rückspiegel geschaut, da war noch nichts, also raus zum überholen. Das sind die meisten Unfälle, wo ich auch dieses Jahr schon ein paar mal stark bremsen musste. Ich selber fahre kein Auto, aber oft genug mit, und da mekrt man es auch sehr, das die Mopeds sehr schlecht sichtbar sind, trotz das sie Licht anhaben. Aber davon lasse ich mich nicht beeindrucken und fahre mit Freude weider Moped, und das n un schon seit 20 Jahren unfallfrei und oftmals auch schneller als erlaubt...

Tubbs

Antwort 7 von terror_tubbie

Upps, gleich noch vergessen, auf die Frage einzugehen...

Ist eigentlich schon beantwortet. Ja, so lange keiner gefährtet wird ist das erlaubt. Ich hatte vor kurzen ein Fahrsicherheitstranig gemacht, da wurde das auch gefragt und auch so von einem Verkehrsexperten bestätigt.

Tubbs

Antwort 8 von Flupo

Zitat:
Man ist so schnell rann an einem Fahrzeug mit dem Moped, damit rechnet kein Autofahrer. Der hat vor 3 Sekunden noch in den Rückspiegel geschaut, da war noch nichts, also raus zum überholen.

Und warum ist das so? Die kleine Silhouette eines Motorrades ist sicher mit dran schuld, der größere Anteil geht aber mit Sicherheit an die irrwitzige Geschwindigkeit, mit der manche Mopedler unterwegs sind.
Ich will sicher nicht alle Motorradfahrer über einen Kamm scheren, aber da gibt es genug, denen jegliche Verkehrsregeln am Allerwertesten vorbei gehen und deren Fahrweise an Kamikaze erinnert. (Autofahrer natürlich auch)

Dass das Vorbeifahren erlaubt ist, war mir neu. Wieder was gelernt.

Gruß Flupo

Antwort 9 von der-bettler

Zitat:
an die irrwitzige Geschwindigkeit, mit der manche Mopedler unterwegs sind.

da mopeds von der definition nur 45 kmh fahren
gehe ich einfach mal davon aus das du ein motorrad meinst

mfg der-bettler

Antwort 10 von Arno_Nym

Zitat:
Deine Beobachtungen sind aber schon sehr wage. Allgemein ist es ja so, das 2 drittel der Mopedunfälle von Autofahrern verursacht werden, ein drittel ist Eigenverschulden.

Fakten, Fakten, Fakten... Woher diese Behauptung?

Es ist gerade umgekehrt. Natürlich wird das ein Hardcore-Biker niemals zugeben wollen. "Fehler machen immer nur die anderen."

Zitat:
Rechts dürfen sich Motorräder allerdings nicht vorbeiquetschen – das dürfen nur Fahrräder und Mofas.

Genau diese A...löcher hasse ich (als Autofahrer). Versuchen sich bei 25cm Abstand zur Bordsteinkante an meinem Wagen vorbeizuquetschen, zerkratzen vielleicht noch meinen "wunderhübschen Perlmutteffektlack" und beschweren sich dann lauthals, wenn man beim Losfahren paar Zentimeter nach rechts zieht.

PS: Fahre selbst auch Rad in der Großstadt. Ich "quetsche" mich allerdings nicht zwischen die Autos. Rein aus Selbstschutzgründen.

Arno

Antwort 11 von Jaja

Zitat:
da mopeds von der definition nur 45 kmh fahren
gehe ich einfach mal davon aus das du ein motorrad meinst


wenn motorradfahrer untereinander benzin reden (fachjargon), nennt man ein motorrad - auch mit 1200³ noch moped. ;) ist auch regional unterschiedlich...

ausserdem fahre *echte* mopeds auch (ohne mod) leicht schneller als 54km/h.. 60 bis max. 70 km/h sind scho drin, wenn man rückenwind hat..

zum thema:

ich weiß das es erlaubt ist (im kreuzungsbereich aber nicht) und mache es dennoch nicht. ich habe kein eigenes gerät und leihe mir ab und zu eins aus - da traue ich mir solche sachen nicht und verhalte mich wie ein pkw (bzgl. platzverbrauch).

wenn ich dann doch mal einen pkw/lkw überholen will, fahre ich vorsichtig ganz links ran, lege gas an und watre bis der fahrer mich gesehen hat. das merkt man schön am kleinen *erschreck* schlenker nach rechts ;)

dann ziehe ich fix durch und hab die situation lebend überstanden ;)

Antwort 12 von der-bettler

Zitat:
wenn motorradfahrer untereinander benzin reden (fachjargon), nennt man ein motorrad - auch mit 1200³ noch moped. ;) ist auch regional unterschiedlich...


ist das sowas wie (richtig) "viertel vor 10" vs (falsch ;-) ) "dreiviertel10"

oder sowas wie (richtig) "berliner" vs (falsch ;-) )" pfannkuchen"

???

mfg der-bettler



ps. wer die smilies nicht versteht möge bitte nicht antworten

Antwort 13 von Jaja

Zitat:
ist das sowas wie (richtig) "viertel vor 10" vs (falsch ;-) ) "dreiviertel10"


ich glaub du hast das wohl verdreht ;)

es gibt ja auch nen "dreiviertel kuchen" und nicht "viertel vor leer kuchen" .. alles sehr logisch ;)

Antwort 14 von Katoh

Hi!
Zitat:
Mit Motorrad an Ampel Autos überholen?


Mal abgesehen von JA oder NEIN (ich glaube eher nein)

Wie soll denn sowas in der Praxis funktionieren?
Im Normalfall hält doch der erste PKW direkt vor der Ampel/Haltelinie.

Vielleicht könnte sich ein Biker noch davorquetschen, aber wenn es mehrere sind, was dann?

Also: Entweder schön dahinter bleiben - man "kriegt" sie dann ja doch. Oder aber man nutzt die besseren Beschleunigungswerte beim <Umschalten auf Grün>, und passiert eine gewisse Anzahl.

Die Anzahl ist Abhängig vom Krad :))



Gruss

Antwort 15 von Eckii

na du bist ein kunde hoffenlich haste beim fahrsicherheitstraining mit dem moped nicht zu schlecht abgeschnitten


so habe mir gerade einen ps starken roller gekauft und warum damit ich mal schön an diesen ganzen staus vorbeifahren kann

mfg

Antwort 16 von Bregenz

Zitat:
vorbeifahren


Hier hat's mal einer erfasst: ist eben kein Überholen.

Antwort 17 von _schumi_

mal ne andre frage. wenn man an ne rote ampel kommt und vor einem stehen lauter so motorradkünstler wie zb der jaja, darf man dann auch mit dem auto vorbeifahren und nach ganz vorne?

Antwort 18 von Andreas1956

Hallo!

Darf man und dann mal kurz aus Versehen das Lenkrad beim Anfahren nach rechts verreissen.

Antwort 19 von gast3

Ich zieh auch immer an allen vorbei an einer Roten ampel. was soll ich mich hinten snstellen? die beschleunigung meines Bikes ist sehr gut, ich behindere also keinen, wenn ich an allen vorbei ziehe und mich vor den ersten stelle. außerdem, wen juckts?

Antwort 20 von Jaja

Zitat:
lauter so motorradkünstler wie zb der jaja


eh? hab doch gesagt ich mach das nicht.

Zitat:
auch mit dem auto vorbeifahren und nach ganz vorne?


im kreuzungsbereich ist das für pkw als auch für krads verboten (durchgezogene linie).

vorbeifahren <-> überholen:

zum überholen ist das verlassen des fahrsteifens nicht vorraussetzung! demnach ist vorbeifahren gleich überholen, nur mit niedriger (schritt) geschwindigkeit.

bei durchgezogener linie aber ist ein überholen = vorbeifahren - auch bei nicht überfahren der linie nicht erlaubt.
es ist einfach übeholverbot!

bsp: wenn ein krad das andere überholt (auf freier strecke) wird sehr oft nicht der fahrstreifen gewechselt - kommt auf den straßenquerschnitt an (z.b. RQ 15,5: B2+1) wo der fahrsteifen sehr breit sein kann.
dennoch ist das überholen (oder vorbeifahren bei schrittgeschwindigkeit) - ein evtl. überholverbot gilt trotzdem!

Antwort 21 von Bregenz

Wollen wir uns jetzt hier darüber streiten, ob man in einem Überholverbotsbereich vorbeifahren darf?

Wollen wir uns jetzt hier darüber streiten, ob man zum Vorbeifahren auch die durchgezogene Linie rechts liegen lassen darf?

Nein, ich will mich nicht darüber streiten, weil ich weiß, dass man das darf.

Und nun ändert bitte nicht die Gesetze - nur wegen so einem Furz.

Antwort 22 von volksanwalt

bregenz hat recht. was soll diese kleinliche haarspalterei? lest mal in der stvo den paragraph eins. da heisst es sinngemäss: strassenverkehr ist die fortführung des krieges mit anderen mitteln. ohne waffen, aber dafür ungleich brutaler. ich denke das sagt doch schon alles. also einfach hirn abschalten und rauf aufs gas. passt schon!

Antwort 23 von Arno_Nym

Wie wir früher schon sagten: "Überholen ohne einzuholen!" ;o)

Arno

Antwort 24 von Jaja

@bregenz

neine, nein - ich will mich doch nicht streiten - es geht lediglich um das thema "darf man oder nicht".
ich meine nein.

Zitat:
Nein, ich will mich nicht darüber streiten, weil ich weiß, dass man das darf.


das ist ja die frage und so mache ich mich - dir zu liebe - mal auf und guck in den gesetzen nach, die ich natürlich nicht ändere ;) in österreich ist das ganze übrigens als "vorfahren" wirklich (ausdrücklich) legal, siehe hier. alerdings dort auch mit aberwitzigen einschränkungen (z.b. grund des staus/behinderung)

vorbeifahren (da hatte ich mit meiner def. unrecht):

Zitat:
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muss er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

quelle

überholen:

Zitat:
(1) Es ist links zu überholen.

aber (nur als interessante ergänzig - trifft uns ja nicht bzgl. motorrad)
Zitat:
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

quelle

aber nun zum wesentlichen...

du hast evtl. doch recht, denn laut meiner theorie ist eine durchgezogene linie (wie sie vor kreuzungen besteht) ein eindeutiges überholverbot - zumal das überholen im kreuzungsbereich nach dem bußgeldkatalog 30€ kostet..

allerdings steht hier:

Zitat:
Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Zeichen 295

Sie besteht aus einer durchgehenden Linie .

a)
Sie wird vor allem verwendet, um den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr zu begrenzen. 2Die Fahrstreifenbegrenzung kann aus einer Doppellinie bestehen.
Sie ordnen an: Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren oder über ihnen fahren. 4Begrenzen sie den Fahrbahnteil für den Gegenverkehr, so ordnen sie weiter an: Es ist rechts von ihnen zu fahren.


demnach kündigt es kein überholverbot an.

aber was ist es dann?

"vorfahren" ist in deutschland nicht def. wie etwa in österreich.
"vorbeifahren" haben wir schon geklärt, das ist es auch nicht und
ein überholen setzt ein ausscheren vorraus:

Zitat:
Das Überholen beginnt spätestens mit dem Ausscheren (Düsseldorf VRS 70, 292), wobei das Ausscheren allein zur Überblickgewinnung noch kein Überholen ist (Bay DAR 88, 366). Beendet ist das Überholen mit dem Wiedereinordnen mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand (Köln VM 78, 81).
Sind die Fahrzeuge vorher bereits in unterschiedlichen Fahrstreifen gefahren beginnt das Überholen mit der deutlichen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes in Überholabsicht (Bay DAR 93, 269; Karlsruhe NJW 72, 962).

quelle

nehmen wir aber an ein überholverbot wird explizit durch das zeichen 276 angekündigt (anscheinend unabhängig von fahrbahnmarkierung und dessen überfahrung oder nicht), gilt folgendes:

Zitat:
Es ist unzulässig, in einem so angezeigten Überholverbot neben einem anderen Fahrzeug an einer Rot zeigenden LZA anzuhalten, bei Grün schneller als dieses loszufahren und es hinter sich zu lassen (OLG Düsseldorf VRS 70, 41).

quelle

fazit:

anscheinend gibt es also eine lücke im gesetz, da durchgezogene markierungen nicht überholverbot bedeuten - ich aber werde es dennoch nicht machen.
die deutung der gesetzt ist mir zumindest zu schwammig.

Antwort 25 von pepe768

Moin, Moin,

@JaJa
zu deiner AW 13:
'n drei Viertel Kuchen ist doch aber ein drei Viertel voll Kuchen und waere IMHO ein Viertel Leer.
Ein Viertel vor Leer Kuchen ist doch dann ein drei Viertel Leer Kuchen bzw. ein Viertel Voll.
Da kann man doch gar nichts verwechseln, oder??!!
;-)

Antwort 26 von Jaja

@pepe

ja, sicher. aber das kann ich so nicht schreiben, da sonst beide varianten ja richtig wären ;)

und wir alle wissen ja das es dreiviertel vor 10 heißt ;)

Antwort 27 von tuning-gti

wer mich und meinen gti anner ampel überholt, kriegt eins auf die glocke! ich hoffe alle beknackten biker haben das jetz gecheckt

Antwort 28 von terror_tubbie

@tuning-gti
Ja, wenn du mich einbekommst, gerne, aber das bezweifle ich ganz stark -)

Tubbs