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Hat jeder ein Recht auf einen Telefonanschluss?
Frage
Moin,
ich habe einen ISDN-Anschluss bei der Telekom beantragt. Den haben sie mir auch eingerichtet, leider funktioniert der Anschluss nicht, also ich kann weder Telefonieren noch ins Internet gehen. Nun hab ich mehrmals die Supporthotline angerufen, und die haben einen Techniker vorbeigeschickt... der Techniker konnte aber nie den Fehler lokalisieren. Ausserdem haben sie auch öfters den Termin verpasst und sind überhaupt nicht erschienen.
Nun zum Problem:
Ich hab natürlich erstmal überhaupt kein Cent an die Telekom bezahlt, sprich die bekommen eigentlich noch den Einrichtungspreis für den Anschluss und die monatlichen Grundgebühr. Aber warum muss ich für ne Leistung bezahlen die soch nicht erbracht haben? Nun haben sie mir geschrieben das sie meinen Vertrag gekündigt haben, und ausserdem rechtlich Schritte gegen mich einleiten - wegen dem Zahlungsverzug, wenn ich die nicht innerhalb einer Frist bezahle.
Na ja und nun mach ich mir Sorgen ob ich überhaupt ein Recht habe auf ein Telefonanschluss habe? Da ja die Telekom mir nun (zu Recht? na ja..) gekündigt hat. Ausserdem kann es sein das ich bei der Inkasso gemeldet bin, und da gibt mir doch keine andere Telefongesellschaft einen Anschluss, oder?
Antwort 1 von want2cu
Hallo Firebird,
ich denke, dass man nur für eine Leistung bezahlen mus, die auch erbracht wurde. D.h. wenn die Telekom einen ISDN-Anschluss bereitstellt, muss er auch klappen. Wenn das nicht der Fall ist, dann können auch keine Kosten entstehen.
Im Regelfall ist die Telekom da auch umgänglich, wenn man denen die Sache vernünftig schildert und sich um eine einvernehmliche Lösung bemüht.
Du willst ISDN - die Telekom will Gebühren
Die INteressenlage ist doch durchaus gleich gerichtet.
Ich weiss nicht, wie es - bei entsprechender Kommunikation - dazu kommen kann, dass die Telekom die "Nichtbereitstellung" ignoriert und den Vertrag kündigt.
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du vielleicht bei deiner Schilderung nicht alles erzählt hast.
Ansonsten kann ich nur zum Gespräch mit der Telekom und zu einem vernünftigen Kompromiss raten.
Letztendlich sitzt du am kürzeren Hebel. Ob du Telekom-Kunde bist oder nicht, ist für die Telekom so, als ob irgendwo in einem chinesischen Bergdorf ein Sack Reis platzt.
CU
want2cu
ich denke, dass man nur für eine Leistung bezahlen mus, die auch erbracht wurde. D.h. wenn die Telekom einen ISDN-Anschluss bereitstellt, muss er auch klappen. Wenn das nicht der Fall ist, dann können auch keine Kosten entstehen.
Im Regelfall ist die Telekom da auch umgänglich, wenn man denen die Sache vernünftig schildert und sich um eine einvernehmliche Lösung bemüht.
Du willst ISDN - die Telekom will Gebühren
Die INteressenlage ist doch durchaus gleich gerichtet.
Ich weiss nicht, wie es - bei entsprechender Kommunikation - dazu kommen kann, dass die Telekom die "Nichtbereitstellung" ignoriert und den Vertrag kündigt.
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass du vielleicht bei deiner Schilderung nicht alles erzählt hast.
Ansonsten kann ich nur zum Gespräch mit der Telekom und zu einem vernünftigen Kompromiss raten.
Letztendlich sitzt du am kürzeren Hebel. Ob du Telekom-Kunde bist oder nicht, ist für die Telekom so, als ob irgendwo in einem chinesischen Bergdorf ein Sack Reis platzt.
CU
want2cu
Antwort 2 von marlenchen
ähhhm,
irgendwie komm ich nicht so ganz mit
weshalb fragste?? wegen dem inkasso-/schufaeintrag.
denke einmal, die telefonprovider haben, genau wie der endverbraucher auch, das recht , sich ihre vertragspartner auszusuchen. deshalb kann es gut sein, dass du du als vertragspartner für einige provider nicht in frage kommst
was genau da nun alles gelaufen ist, kann man bei dir auch nicht erlesen und da man nur deine version hörtist es schlecht sich ein genaues bild zu machen.
jedoch wenn die leitungen mehrmals durchgemessen wurden (meines wissens brauch dafür nicht einmal ein techniker rauskommen), dann gibt es auch prüfungsprotokolle.
irgendjemand hat mir mal gesagt, dass alles bis zum ersten hausanschluss sache der provider sei, danach ist es die sache des endverbrauchers. weiss aber nicht ob ich das durcheinander kriege.
deshalb ist vielleicht in deren sachlage alles okay
gruss
marlene
ps: wie haste dich denn telefonisch mit der support-hotline in verbindung gesetzt.
Antwort 3 von Firebird
@Marlene
Mit Handy...
"weshalb fragste?? wegen dem inkasso-/schufaeintrag."
Jo, also was wäre wenn ich da drinn steh, man bekommt doch keine Verträge mehr, da man nicht Kreditwürdig ist. Das find ich ja auch richtig. Aber meine frage ist ob irgendeine eine Telefongesellschaft verpflichtet ist, ein Telefonanschluss bereit zu stellen. Egal ob man ein Schufaeintrag hat oder nicht. Ich möchte nur mal über die rechtliche Lage bescheid wissen.
@want2cu
"Ich weiss nicht, wie es - bei entsprechender Kommunikation - dazu kommen kann, dass die Telekom die "Nichtbereitstellung" ignoriert und den Vertrag kündigt."
Da ich die Rechnungen nicht bezahlt habe, und wenn man 3 Monate im Verzug ist haben sie das Recht den Vertrag zu kündigen.
Na ja, ich werd der Telekom jetzt nochmal einen Brief schreiben, in dem ich das richtig erkläre, mal schauen was dabei rauskommt..., hauptsache sie machen ihre Kündigung rückgängig, darauf kommts mir an, na ja und natürlich das ich Telefonieren kann.
Vielen dank für eure Antworten.
Mit Handy...
"weshalb fragste?? wegen dem inkasso-/schufaeintrag."
Jo, also was wäre wenn ich da drinn steh, man bekommt doch keine Verträge mehr, da man nicht Kreditwürdig ist. Das find ich ja auch richtig. Aber meine frage ist ob irgendeine eine Telefongesellschaft verpflichtet ist, ein Telefonanschluss bereit zu stellen. Egal ob man ein Schufaeintrag hat oder nicht. Ich möchte nur mal über die rechtliche Lage bescheid wissen.
@want2cu
"Ich weiss nicht, wie es - bei entsprechender Kommunikation - dazu kommen kann, dass die Telekom die "Nichtbereitstellung" ignoriert und den Vertrag kündigt."
Da ich die Rechnungen nicht bezahlt habe, und wenn man 3 Monate im Verzug ist haben sie das Recht den Vertrag zu kündigen.
Na ja, ich werd der Telekom jetzt nochmal einen Brief schreiben, in dem ich das richtig erkläre, mal schauen was dabei rauskommt..., hauptsache sie machen ihre Kündigung rückgängig, darauf kommts mir an, na ja und natürlich das ich Telefonieren kann.
Vielen dank für eure Antworten.
Antwort 4 von Lutz1965
Hallo
Jede Telefongesellschaft kann sich ihre Kunden aussuchen, wenn sie Dich nehmen hast Du Glück, wenn Du eine Absage bekommst, mußt Du auch mit leben...
Ich würde Dir raten, nehme noch mal Kontakt auf mit der Telekom un kläre den Sachverhalt. Die haben zwar den Anschluss gemacht, nur nutzen konntes Du ihm nicht...weiß der Teufel warum nicht...Es können ja auch nur gebühren aufgelaufen sein....telefoniert und gesurft hast Du ja nicht....
Gruss
Lutz
Zitat:
Telefongesellschaft verpflichtet
Telefongesellschaft verpflichtet
Jede Telefongesellschaft kann sich ihre Kunden aussuchen, wenn sie Dich nehmen hast Du Glück, wenn Du eine Absage bekommst, mußt Du auch mit leben...
Ich würde Dir raten, nehme noch mal Kontakt auf mit der Telekom un kläre den Sachverhalt. Die haben zwar den Anschluss gemacht, nur nutzen konntes Du ihm nicht...weiß der Teufel warum nicht...Es können ja auch nur gebühren aufgelaufen sein....telefoniert und gesurft hast Du ja nicht....
Gruss
Lutz
Antwort 5 von HAL3000
@firebird
da ist niemand verpflichtet. du hast ja nicht einmal ein recht auf stromversorgung. lass dir dass mal auf der zunge zergehen.
so gesehen ist telefon ohnehin luxus
guido
da ist niemand verpflichtet. du hast ja nicht einmal ein recht auf stromversorgung. lass dir dass mal auf der zunge zergehen.
so gesehen ist telefon ohnehin luxus
guido
Antwort 6 von Firebird
@Lutz
Jup!
@HAL3000
Hmm, ja armes deutschland...
Ähm, ich bin gerade auf was gestossen:
"Jeder Einwohner Deutschlands hat einen Anspruch auf einen eigenen Telefonanschluß und damit auf eine Telefonnummer für diesen Anschluß. Das Recht auf den eigenen Anschluß ergibt sich zwar nicht bereits aus der Menschenwürde, möglicherweise aus dem Recht auf Sicherung des Existenzminimums, jedenfalls aber daraus, daß die Deutsche Telekom AG (DTAG) als regelmäßig marktbeherrschende Anbieterin von Ortsnetzen mit Teilnehmeranschlüssen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG verpflichtet ist, jeden nachfragenden Nutzer an ihr Teilnehmernetz anzuschließen."
http://www.freshfields.com/practice/comms-media/publications/recht-telefonnummer/de.asp
Hm, was denn nun, oder ist das nicht mehr gültig?
Jup!
@HAL3000
Hmm, ja armes deutschland...
Ähm, ich bin gerade auf was gestossen:
"Jeder Einwohner Deutschlands hat einen Anspruch auf einen eigenen Telefonanschluß und damit auf eine Telefonnummer für diesen Anschluß. Das Recht auf den eigenen Anschluß ergibt sich zwar nicht bereits aus der Menschenwürde, möglicherweise aus dem Recht auf Sicherung des Existenzminimums, jedenfalls aber daraus, daß die Deutsche Telekom AG (DTAG) als regelmäßig marktbeherrschende Anbieterin von Ortsnetzen mit Teilnehmeranschlüssen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG verpflichtet ist, jeden nachfragenden Nutzer an ihr Teilnehmernetz anzuschließen."
http://www.freshfields.com/practice/comms-media/publications/recht-telefonnummer/de.asp
Hm, was denn nun, oder ist das nicht mehr gültig?
Antwort 7 von marlenchen
hi lutz,
ob es nach 5,5 jahren noch gültig ist = ???
denn die DTAG ist nicht mehr monopol ;)
denke in der zeit des monopols war es etwas anderes ;)
aber dennoch denke ich, dass der/die telefonprovider das recht hat/haben, sich seine(n) vertragspartner auszusuchen und wenn dann noch die begründung der kreditwürdigkeit angeführt wird, ;)
aber wie lutz schon schrieb, dürften in den rechnungen nur die grundgebühr angefallen sein.
wenn jedoch auch noch andere gebühren angefallen sind (wie telefon und internet) dann sieht ie sache etwas schwieriger aus
@ firebird
sind denn auch noch andere gehühren angefallen ??
gruss
marlene
ob es nach 5,5 jahren noch gültig ist = ???
denn die DTAG ist nicht mehr monopol ;)
denke in der zeit des monopols war es etwas anderes ;)
aber dennoch denke ich, dass der/die telefonprovider das recht hat/haben, sich seine(n) vertragspartner auszusuchen und wenn dann noch die begründung der kreditwürdigkeit angeführt wird, ;)
aber wie lutz schon schrieb, dürften in den rechnungen nur die grundgebühr angefallen sein.
wenn jedoch auch noch andere gebühren angefallen sind (wie telefon und internet) dann sieht ie sache etwas schwieriger aus
@ firebird
sind denn auch noch andere gehühren angefallen ??
gruss
marlene
Antwort 8 von leonieR
Den Anspruch auf einen Telefonanschluss magst du ja haben, du hattest ja, lt. Telekom, deinen Anschluss. Bist in Verzug geraten mit deinen Zahlungsverpflichtungen, und wirst damit für jeden anderen Telefonanbieter als Kunde nicht mehr in Frage kommen.
Vielleicht lagen die Schwierigkeiten nicht an der Telekom, eher an Endgeräten, Anschlüssen im Haus? Damit hat die Telekom nichts zu tun.
Dir wird auch keine andere Telefongesellschaft einen Anschluss zur Verfügung stellen "müssen", da bin ich mir sicher. Das kannst du vergessen, Recht hin, Recht her....
Vielleicht lagen die Schwierigkeiten nicht an der Telekom, eher an Endgeräten, Anschlüssen im Haus? Damit hat die Telekom nichts zu tun.
Dir wird auch keine andere Telefongesellschaft einen Anschluss zur Verfügung stellen "müssen", da bin ich mir sicher. Das kannst du vergessen, Recht hin, Recht her....
Antwort 9 von SvenjaK
Déjà Vu...
Hi Firebird,
zunächst mal: Ich fühle mit dir. Mir schicken sie auch immer noch fröhlich Rechnungen für eine Flat, die vor Monaten gesperrt und schon lange gekündigt wurde. Freue mich schon wieder auf Post von den RA-Kanzlei Seiler und Konsorten.
Hattest du denn wenigstens die Gebühren für den Analoganschluss bezahlt? Oder ging der auch nicht mehr, weil sie schon auf ISDN umgeschaltet hatten? Ich denke, in dem Fall, hättest du in einem Rechtsstreit ganz gute Karten. Ach ja, und wenn diese Inkassosache nicht den Bereich Telekommunikation betrifft, sollte dies auch kein Hinderungsgrund für einen Vertrag bei einem anderen Provider sein. Versuche es halt einfach mal.
Oder mache es wie ich und melde den ganzen Quatsch auf eine andere Person an. Dann kannst du dich immer noch in Ruhe mit denen rumkloppen, was ohne Telefonanschluss ohnehin nicht ganz leicht wäre.
Was den berühmten chinesischen Reissack angeht, muss ich want2cu leider Recht geben. Normalerweise kann man sich mit fast jedem Unternehmer einigen, da der auch nicht daran interessiert ist, einen Kunden zu verlieren. Aber bei der T-Com sitzen halt zig Leute, denen das völlig wurscht ist, ob du oder irgendein anderer Kunde zur Konkurrenz geht oder eben in Zukunft keinen Festnetzanschluss mehr hat. Die Konzernleitung interessiert das offenbar genausowenig, sonst würde sie den Laden anders organisieren und die Mitarbeiter entsprechend schulen.
@Klaus
Das ist ja gerade das Problem: die Kommunikation, und zwar die interne bei der T-Com bzw. in "meiner Sache" noch die zwischen T-Com und Kanzlei. Niemand ist zuständig. Da kannste dich tottelefonieren mit den Hotlines und auf schriftliche Anfragen wird meist gar nicht reagiert.
@marlenchen
Aber diese kleinen silbernen Dinger, mit denen man sogar telefonieren kann, wenn man gar nicht zu Hause ist, kennste doch sicher... ;-)
Gruß
Svenja
Signatur und Textformatierungen wurden mit SNTool V1.1.8 erstellt
Hi Firebird,
zunächst mal: Ich fühle mit dir. Mir schicken sie auch immer noch fröhlich Rechnungen für eine Flat, die vor Monaten gesperrt und schon lange gekündigt wurde. Freue mich schon wieder auf Post von den RA-Kanzlei Seiler und Konsorten.
Hattest du denn wenigstens die Gebühren für den Analoganschluss bezahlt? Oder ging der auch nicht mehr, weil sie schon auf ISDN umgeschaltet hatten? Ich denke, in dem Fall, hättest du in einem Rechtsstreit ganz gute Karten. Ach ja, und wenn diese Inkassosache nicht den Bereich Telekommunikation betrifft, sollte dies auch kein Hinderungsgrund für einen Vertrag bei einem anderen Provider sein. Versuche es halt einfach mal.
Oder mache es wie ich und melde den ganzen Quatsch auf eine andere Person an. Dann kannst du dich immer noch in Ruhe mit denen rumkloppen, was ohne Telefonanschluss ohnehin nicht ganz leicht wäre.
Was den berühmten chinesischen Reissack angeht, muss ich want2cu leider Recht geben. Normalerweise kann man sich mit fast jedem Unternehmer einigen, da der auch nicht daran interessiert ist, einen Kunden zu verlieren. Aber bei der T-Com sitzen halt zig Leute, denen das völlig wurscht ist, ob du oder irgendein anderer Kunde zur Konkurrenz geht oder eben in Zukunft keinen Festnetzanschluss mehr hat. Die Konzernleitung interessiert das offenbar genausowenig, sonst würde sie den Laden anders organisieren und die Mitarbeiter entsprechend schulen.
@Klaus
Zitat:
Ich weiss nicht, wie es - bei entsprechender Kommunikation - dazu kommen kann, dass die Telekom die "Nichtbereitstellung" ignoriert und den Vertrag kündigt.
Ich weiss nicht, wie es - bei entsprechender Kommunikation - dazu kommen kann, dass die Telekom die "Nichtbereitstellung" ignoriert und den Vertrag kündigt.
Das ist ja gerade das Problem: die Kommunikation, und zwar die interne bei der T-Com bzw. in "meiner Sache" noch die zwischen T-Com und Kanzlei. Niemand ist zuständig. Da kannste dich tottelefonieren mit den Hotlines und auf schriftliche Anfragen wird meist gar nicht reagiert.
@marlenchen
Aber diese kleinen silbernen Dinger, mit denen man sogar telefonieren kann, wenn man gar nicht zu Hause ist, kennste doch sicher... ;-)
Gruß
Svenja
Signatur und Textformatierungen wurden mit SNTool V1.1.8 erstellt
Antwort 10 von Firebird
@marlene
Nee, dass sie was sie verlangen ist schon richtig, also den Einrichtungspreis und halt die Gründgebühr, andere kosten sind nicht, geht ja auch nicht, konnt das ja nie nutzen... Sind halt ca. 200 Euro, mir gehts ja auch nicht um das Geld, ich bin völlig bereit das zu bezahlen, ich finds halt nur Z das ich für eine Leistung bezahlen muss die ich nicht erhalten habe, und jetzt auch noch mein Anschluss gekündigt ist den ich anscheint nie wirklich hatte. Na ja, ich bezahls jetzt, da ich kein Bock hab auf Gerichtsvollzieher u.s.w.
@leonieR
"Vielleicht lagen die Schwierigkeiten nicht an der Telekom, eher an Endgeräten, Anschlüssen im Haus?"
Das wurde alles überprüft, aber wie gesagt sie konnten noch kein fehler lokalisieren, und ich soll jedes mal ein neuen Termin vereinbaren. Und mir fehlt auch die Lust jedes mal nen Techniker ins Haus zu bestellen müssen, die dann manchmal doch nicht kommen, und ich mir wie so oft umsonst frei nehmen musste. *grml
Na ja, wie gesagt, ich schreib der Telekom nochmal, und dann mal schauen...
Nee, dass sie was sie verlangen ist schon richtig, also den Einrichtungspreis und halt die Gründgebühr, andere kosten sind nicht, geht ja auch nicht, konnt das ja nie nutzen... Sind halt ca. 200 Euro, mir gehts ja auch nicht um das Geld, ich bin völlig bereit das zu bezahlen, ich finds halt nur Z das ich für eine Leistung bezahlen muss die ich nicht erhalten habe, und jetzt auch noch mein Anschluss gekündigt ist den ich anscheint nie wirklich hatte. Na ja, ich bezahls jetzt, da ich kein Bock hab auf Gerichtsvollzieher u.s.w.
@leonieR
"Vielleicht lagen die Schwierigkeiten nicht an der Telekom, eher an Endgeräten, Anschlüssen im Haus?"
Das wurde alles überprüft, aber wie gesagt sie konnten noch kein fehler lokalisieren, und ich soll jedes mal ein neuen Termin vereinbaren. Und mir fehlt auch die Lust jedes mal nen Techniker ins Haus zu bestellen müssen, die dann manchmal doch nicht kommen, und ich mir wie so oft umsonst frei nehmen musste. *grml
Na ja, wie gesagt, ich schreib der Telekom nochmal, und dann mal schauen...
Antwort 11 von Firebird
@SvenjaK
Oh, dann bin ich ja nicht alleine... ;-)
Ach so, ich hatte vorher kein Analog, ich bin zum erstenmal Kunde bei der Telekom.
Oh, dann bin ich ja nicht alleine... ;-)
Ach so, ich hatte vorher kein Analog, ich bin zum erstenmal Kunde bei der Telekom.
Antwort 12 von marlenchen
@ svenja
es ging mir darum, nicht das er von seinen nicht möglichen anschluss telefoniert hat.
weil es hätte nur einmal telefoniernt sein worden und die sachlage wäre für die telekom anders ;)
zusätzlich ist es mit deinem damaligen sache überhaupt nicht zu vergleichen, denn du hattest einige rechnungen / gutschriften übersehen /nicht zurückgezahlt oder was da alles war. nicht böse sein, aber ist hier eine ganz andere sachlage.
@firebird
am besten heute noch ein schreiben aufsetzen ;)
haste kejamden der dieses für dich faxen kann, dann haste dann ja das sendebeleg ;)
auch würde ich die rechnungen beifügen, die belegen, dass kein telefonieren möglich waren und verweisen auf die techniker ;)
gruss
und viel glück
Antwort 13 von leonieR
Das, Firebird, bringt dich in eine wesentlich bessere Situation - wenn du erstmal bezahlst. Du hast dann deine Leistung erbracht, und hast mehr Möglichkeiten. Das Geld wird dir erstattet, wenn sich der Fehler aufdeckt! Zumindest die Grundgebühren für die Monate, in denen du den Anschluss nicht nutzen konntest.
Auf alle Fälle reduzierst du damit die Kosten. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Mir wurden sogar die Handyrechnungen von der Telekom bezahlt für die Gespräche mit Hotlines! So uneinsichtig ist die Telekom nicht;-)
Auf alle Fälle reduzierst du damit die Kosten. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Mir wurden sogar die Handyrechnungen von der Telekom bezahlt für die Gespräche mit Hotlines! So uneinsichtig ist die Telekom nicht;-)
Antwort 14 von SvenjaK
Ich sehe, ich hinke schon wieder hinterher *g*
-------------------------------------
Ups, das kommt davon, wenn man zwischendurch was anderes macht und vor dem Abschicken ausnahmsweise nicht noch mal aktualisiert.
Aber ich vermute auch, dass falls es einen solchen Grundanspruch auf den Anschluss noch geben sollte, das ab dem Moment nicht mehr gilt, in dem du schuldhaft oder nicht (was sich ja erst später klären lässt) in Zahlungsverzug gerätst. Früher war es üblich, dass man durch eine deftige Vorauszahlung, ich glaube es waren um die 600 DM erreichen konnte, dass sie einem den Anschluss wieder zur Verfügung stellten.
Vielleicht gehste morgen mal in den nächsten T-Punkt. Die wissen zumindest, welche Hotline für was zuständig ist und können vielleicht koordinierend tätig werden. Natürlich nur, wenn der Laden nicht mal wieder rappelvoll ist...
------------------------
@marlenchen
Wie könnte ich dir jemals böse sein. ;-)
Natürlich kann man die Sachlage nicht vergleichen mit der in meiner damaligen Geschichte (die übrigens immer noch nicht ausgestanden ist). Aber die Parallelen sehe ich auch nur allzu deutlich, nämlich darin, dass die t-com ein Riesenladen ist, in der die Rechte nicht weiß, was die Linke tut und das geht zumeist zu Lasten der Kunden.
Gruß
Svenja
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Ups, das kommt davon, wenn man zwischendurch was anderes macht und vor dem Abschicken ausnahmsweise nicht noch mal aktualisiert.
Aber ich vermute auch, dass falls es einen solchen Grundanspruch auf den Anschluss noch geben sollte, das ab dem Moment nicht mehr gilt, in dem du schuldhaft oder nicht (was sich ja erst später klären lässt) in Zahlungsverzug gerätst. Früher war es üblich, dass man durch eine deftige Vorauszahlung, ich glaube es waren um die 600 DM erreichen konnte, dass sie einem den Anschluss wieder zur Verfügung stellten.
Vielleicht gehste morgen mal in den nächsten T-Punkt. Die wissen zumindest, welche Hotline für was zuständig ist und können vielleicht koordinierend tätig werden. Natürlich nur, wenn der Laden nicht mal wieder rappelvoll ist...
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@marlenchen
Wie könnte ich dir jemals böse sein. ;-)
Natürlich kann man die Sachlage nicht vergleichen mit der in meiner damaligen Geschichte (die übrigens immer noch nicht ausgestanden ist). Aber die Parallelen sehe ich auch nur allzu deutlich, nämlich darin, dass die t-com ein Riesenladen ist, in der die Rechte nicht weiß, was die Linke tut und das geht zumeist zu Lasten der Kunden.
Gruß
Svenja
Antwort 15 von Firebird
@marlenchen
Ja das ist ne gute Idee! Werds bei der Post faxen lassen. Thanks nochmal, und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Ja das ist ne gute Idee! Werds bei der Post faxen lassen. Thanks nochmal, und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Antwort 16 von SvenjaK
Firebird, wenn du jetzt zahlst, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen, dann unbedingt "unter Vorbehalt"!! Denn wenn sich herausstellen sollte, dass ein Verschulden der t-com vorliegt, müssen sie dir die Grundgebühr für den entsprechenden Zeitraum gutschreiben.
Antwort 17 von Kismo
Hallo Firebird,
dreh den Spieß doch einmal um. Schadensersatzpflichtig ist die Telekom genauso wie jeder andere auch. Wenn Deine Angaben so zutreffen wie Du diese geschildert hast würde ich Dir dringend raten einen Anwalt aufzusuchen und mit dem durchzusprechen welcher Schaden Dir entstanden ist, durch Vertragsverletztung seitens der Telekom und diesen geltend machen. Hierzu können auch eventuelle Einträge z.B. bei der Schufa zählen.
Gruß
Kismo
dreh den Spieß doch einmal um. Schadensersatzpflichtig ist die Telekom genauso wie jeder andere auch. Wenn Deine Angaben so zutreffen wie Du diese geschildert hast würde ich Dir dringend raten einen Anwalt aufzusuchen und mit dem durchzusprechen welcher Schaden Dir entstanden ist, durch Vertragsverletztung seitens der Telekom und diesen geltend machen. Hierzu können auch eventuelle Einträge z.B. bei der Schufa zählen.
Gruß
Kismo
Antwort 18 von doctorrock
zur Frage:
Recht auf ein Telefon gibt es in D-land nicht.
Auch als Sozialhilfeempfänger mußt du die Kosten für Telefon,Fernseher und zb. Fahrrad selber tragen.
Gruß
Recht auf ein Telefon gibt es in D-land nicht.
Auch als Sozialhilfeempfänger mußt du die Kosten für Telefon,Fernseher und zb. Fahrrad selber tragen.
Gruß
Antwort 19 von Foren-Fips
Du musst als Sozialhilfeempfänger aber nur die Einheiten voll zahlen, bei der Grundgebühr glaube nur ein Anteil!
Aber du hast in so weit ein Recht darauf, dass dir zum Bleistift kein Gerichtsvollzieher das Fernsehen oder Telefon entziehen kann ohne dir ein Ersatzgerät zu geben.
Aber du hast in so weit ein Recht darauf, dass dir zum Bleistift kein Gerichtsvollzieher das Fernsehen oder Telefon entziehen kann ohne dir ein Ersatzgerät zu geben.
Antwort 20 von J.Quinting
Hallo,
mein Vater arbeitet bei der T-Com. Daher weiß ich, dass die Telekom niemandem einen Anschluss verweigern darf. Was aber macht ist, dass man im Fall einer nicht bezahlten Rechnung oder so etwas eine Gebühr von meißtens 250€ zahlen muss. Diese kann man sich wiederholen, nachdem man 6 Monate lang die Rechnung bezahlt hat.
mfg
Quinting
mein Vater arbeitet bei der T-Com. Daher weiß ich, dass die Telekom niemandem einen Anschluss verweigern darf. Was aber macht ist, dass man im Fall einer nicht bezahlten Rechnung oder so etwas eine Gebühr von meißtens 250€ zahlen muss. Diese kann man sich wiederholen, nachdem man 6 Monate lang die Rechnung bezahlt hat.
mfg
Quinting
Antwort 21 von eon@work
Also erstmal, hätte sie nachdem der fehler offensichtlich nicht lokalisiert werden konnte gar nicht auf dass zuständikeits pingpong eingehen müssen, sondern der T-Kom den !!!unstrittigen Betrag !! also, der der ihnen zusteht (Bearbeitungsgebühr Analog anschluss gebühr) überweisen und dann ne frist zum erstellen des Anschlusses setzten müssen, indem sie darauf hinweisst, sollte diese frist nicht eingehalten werden, sie vom vetrag zuücktritt. Wenn die Teledoof daraufhin, wie bei mir auf stur schaltet, schreibt man ihr einen höflichen sahclichen brief, indem man auf die derzeitige gesetzteslage hinweisst -> keine leistung erbracht - frist ignoriert - damit vertrag nichtig ist, und ihnen mitteilt die angelegenheit nun dem eigenen rechtsverdreher zu übergeben.
Daraufhin hat sie zumindestens bei mir eigelenkt und den vertrag storniert.
Wichtig ist nur, dass man ihnen 2 nachbesserungs versuche lässt.
In deinem fall schilderst du ja, dass die Techniker sogar keine Verbindung zustande gebracht haben, als liegt es nicht an deinem Gerät (Telefon PC).
Und wie gesagt, bist du nicht verpflichtet denen ihr zuständigkeits pingpong mitzumachen ;)
Am, besten, wie gesagt die sache dem rechtsverdreher übergebn, damit die, dass Geld wieder rausrücken.
Daraufhin hat sie zumindestens bei mir eigelenkt und den vertrag storniert.
Wichtig ist nur, dass man ihnen 2 nachbesserungs versuche lässt.
In deinem fall schilderst du ja, dass die Techniker sogar keine Verbindung zustande gebracht haben, als liegt es nicht an deinem Gerät (Telefon PC).
Und wie gesagt, bist du nicht verpflichtet denen ihr zuständigkeits pingpong mitzumachen ;)
Am, besten, wie gesagt die sache dem rechtsverdreher übergebn, damit die, dass Geld wieder rausrücken.
Antwort 22 von eonqwork
uuups,ich meinte natürlich firebird, nicht marlene , sorry ;)

