Das Löschen (oder Schliessen) liegt am illegalen Inhalt eines Posts oder Threads, oder der Wiederholung eines bereits editierten Threads. Bitte vermeidet die Umgehung unseres Filters durch „Umschreibungen“.
Gelöscht oder editiert werden Anfragen oder Tipps …:
1) … zu einem editierten/ gelöschten Post oder Thread.
2) … zum Kopieren/ Rippen/ Bearbeiten von DVDs und Audio CDs sofern hier ein Kopierschutz (z.B. DRM oder andere) umgangen werden soll.
3) … zu Software und Programmen, sofern diese illegal kopiert oder bezogen wurden.
4) … zur Umgehung einer SIM-Locksperre oder Aktivierung, zu Systemänderungen oder -dateien, sofern nicht lizensierte Änderungen oder Bezugsquellen angefragt werden.
5) … zu Spielen, sofern hier ein Kopierschutz umgangen oder entsprechende Tools genannt werden, eine illegale Bezugsquelle oder Indizierung vorliegt.
6) … zu CD Crácks, Keys, Serials, Bloodpatches, Wárezseiten und ähnlichem.
7) … zu virtuellen Laufwerken, Emulations- und Regionalcodewerkzeugen, sofern diese dem UrHG nach illegal sind.
8) … zu illegalen Tools, Cover-, Filesharing- oder Downloadseiten, sofern ein illegaler Hintergrund ersichtlich ist.
9) … zur Passwortumgehung oder -entschlüsselung, Keyloggern, Netzwerkhacks oder Sniffern gemäß der neuen Gesetzgebung.
Die rechtliche Bewertung:
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§ 31 UrHG: Einräumung von Nutzungsrechten
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§ 69d UrHG: Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
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§ 95a UrHG: Schutz technischer Maßnahmen
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§ 108b UrHG: Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen
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§ 15 JuschG: Jugendgefährdende Trägermedien
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§ 202a StGB: Ausspähen von Daten
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- (ff § 202b & § 202c)
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Member des SN werden bei Bedarf informiert, dass aus Sicht der Moderation ein Verstoß vorliegt. Verstöße gegen unsere Regeln können dem Forum und der Community auf Dauer schaden und wir sind daher bei wiederholter Nichtbeachtung gezwungen, die in unseren Nutzungsbedingungen erläuterten Sanktionsinstrumente einzusetzen, die bis hin zur Sperrung des Accounts reichen können.
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Eine detaillierte Erklärung:
1)
Um eine so große Plattform wie das Supportnet am laufen zu halten ist es nötig, dass man sich an die Nutzungsbedingungen hält. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen sind wir gezwungen Beiträge zu löschen oder zu schliessen. Wir Admins können alleine aus Zeitgründen auch nicht jedesmal begründen warum wie dies und das so machen wie wir es machen. Deswegen wird dieses FAQ verlinkt.
2)
• Thema DVD/Audio CD: Gemäß §95a Abs.1 UrhG dürfen technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden. Wenn eine CD/ DVD also einen Kopierschutz besitzt, ist das Kopieren oder Rippen nicht legal.
Auch wenn die Software eine bloße 1:1-Kopie eines kopiergeschützten Originals herstellt (z.B. durch anlegen eines virtuellen Laufwerks = Emulieren), handelt es sich nach dem klaren Wortlaut des §95a Abs.2 UrhG um eine Umgehung des Schutzmechanismus.
Dies gilt auch im Rahmen sogenannter „Privat- und Sicherheitskopien“.
• Thema Kopierschutz/ DRM (Digital Rights Management): Üblicherweise sind in Onlinemusic Stores heruntergeladene Dateien DRM geschützt. DRM ermöglicht die Verwertung von digitalen Inhalten über eine reine Pauschalvergütung hinaus und erlaubt zusätzlich die individuelle Lizenzierung/ Abrechnung nach Häufigkeit, Dauer oder Umfang der Nutzung. Ein direktes Umwandeln mit entsprechenden Tools in eine *.mp3 Datei hebt den DRM Schutz auf und entspricht somit nicht mehr dem vom Urheber angedachten DRM Schutz.
Ist also ein Kopierschutz vorhanden, ist das direkte rippen/ konvertieren unter Zuhilfenahme externer Tools illegal.
Ausnahme:
beim analogen Streamen (für den Privatgebrauch, z.B. durch analoges Abspielen und Wiederaufnahme von Audio CDs) greift das UrHG nicht, also durch „Wiederaufnahme“ eine Datei in andere, nicht geschützte Formate umzuwandeln, ist noch legal.
3)
• Thema Software/ Programme: Hier darf gemäß §69d (Abs.2) UrhG nur eine Sicherungskopie für den Eigenbedarf angefertigt werden. Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbestimmungen, darf also, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Urheber, nicht für eine Weitergabe kopiert, verliehen oder öffentlich per Download angeboten werden (§69c UrhG), oder wie z.B. bei Windows im Normalfall auf mehreren Systemen gleichzeitig installiert werden.
Bei Windows gilt desweiteren: Echtheitszertifikat und Product-Key-Aufkleber sind … selbst KEINE Lizenz. Eine Lizenz besteht immer aus dem vollständigen Produkt (i.d.R. Originalverpackung, eine oder mehrere CDs, Handbuch, Echtheitszertifikat und Endnutzer-Lizenzvertrag. Echtheitszertifikats- oder Product Key-Aufkleber müssen immer dem zugehörigen Produkt beigefügt sein und können i.d.R. NIE separat erworben werden (microsoft.de)
Illegal ist auch, Zeit- oder andere Einschränkungen von Test- oder Sharewareprogrammen zu umgehen.
4)
• Thema Systemdateien: Wenn Systemdateien privat oder nicht lizensiert zur Verfügung gestellt oder verlinkt werden, eine Aktivierung umgangen oder Produktkeys unter Zuhilfenahme externer Tools geändert werden, die von MS für eine Version nicht vorgesehen sind, liegt ein lizenzrechtlicher Verstoß vor. Als Beispiel ein MS FAQ zum Tema „Software, die durch Dienste zum Download bereit gestellt wird“.
• Thema Simlock
Das Entfernen des Sim-Locks vor Ablauf einer Vertragslaufzeit ist laut Urteil des OLG Frankfurt a.M., (Urt. v. 15.08.2002 – Az.: 6 U 68/01) rechtswidrig und zudem ggf. strafbar (Busch/Giessler, SIM-Lock, Prepaid und Strafbarkeit).
5)
• Thema Spiele: Wie bei Computerprogrammen ist gemäß §69d Abs.2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie der eigenen Original-CD erlaubt. Diese darf nur durch die Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, erstellt werden und muss für die Sicherung einer zukünftigen Benutzung erforderlich sein. Das Erstellen einer Sicherungskopie von Spielen zu Privatzwecken bleibt somit gemäß § 108b UrHG (umstritten) für den Nutzer straffrei, mit jedoch der Einschränkung, dass die Weitergabe, der Up- oder Download, oder die Umgehung eines vorhandenen Kopierschutzes durch Nennung von Tipps und Tools in einem öffentlichen Forum illegal ist (siehe auch Thema Virtuelle Laufwerke/ Emulation).
Nur ein Original darf weitergegeben oder wieder verkauft werden, Kopien oder Sicherheitskopien dürfen dann nicht auf einem 2ten Rechner belassen werden, bzw. müssen vernichtet werden.
• Thema indizierte Spiele: Für alle Trägermedien gilt die Vorschrift des §15 JuSchG mit seinen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen für indizierte oder schwer jugendgefährdende Medien. Ist ein Medium indiziert, treten weitergehende Werbe- und Vertriebsbeschränkungen in Kraft.
6)
• Thema CD Crácks/ Bloodpatches: Durch das Nutzungsrecht (§31 UrHG) einer Software erlaubt einem ein Urheber, diese im Rahmen übertragener Rechte zu nutzen – dazu gehören keine Eingriffe in die Software oder den Programmcode, wie sie z.B. Crácks (welche die Kopierschutzprüfung, Laufwerksabfrage oder bestimmte Sicherheitsfunktionen außer Kraft setzen), oder Bloodpatches (die eine Spielindizierung aufheben) vornehmen.
7)
• Thema virtuelle Laufwerke/ Emulation: Üblicherweise geht es hier um virtuelle Laufwerke, die es ermöglichen, komplette Spiele-, Audio- und Daten-CDs zu kopieren und ohne Einlegen des Original-Datenträgers die Anwendung zu starten. Dabei werden häufigst Kopierschutz-Methoden wie SafeDisk, Securom und Laserlock per Emulation umgangen. Software-Tools, die zielgerichtet Kopierschutzsysteme knacken/ emulieren, sind dem UrHG nach illegal.
8)
• Thema Filesharing/ Link: Häufigst wird auf Filesharing FAQ Seiten oder Software-/ Downloadseiten verlinkt. Diese Seiten können illegal sein, oder es finden sich da direkte oder weiterführende Links zu illegalen Tools.
Nach § 6ff MDStV (§8 TDG) können Links den eigenen Inhalten zugeordnet werden und so einer uneingeschränkten Haftung unterliegen – insbesondere wenn offensichtlich rechtswidrige Inhalte nur (wie Gerichte wörtlich feststellten) „wenige weitere Auswahlentscheidungen“ (=Links) entfernt sind.
• Thema mp3: Urheberrechtlichen Schutz genießen praktisch alle bekannten, aktuellen Musikstücke. Das Tauschen von urheberrechtlich geschützter Musik im Internet verstößt gegen das Urheberrecht und ist strafbar.
Beim Zurverfügungstellen von Werken im Internet nach §18a (Bilder, Texte, Musik) kommt es nicht nur darauf an, ob das Werk vom User gespeichert werden kann, es genügt, dass Bilder angeschaut, Texte gelesen oder Musik gehört werden kann.
• Thema Cover: Cover fallen nach dem neuen Urheberrechtsgesetz unter den Urheberschutz. Einer Verbreitung wurde bereits durch Abmahnungen und Seitenschliessungen entgegengewirkt.
9)
• Thema Keylogger: Ein Keylogger loggt, wie der Name schon sagt, heimlich Benutzeraktivitäten an Tastatur und Maus mit. Keylogger werden üblicherweise illegal eingesetzt, da er von einer nichtberechtigten Person (oder auch einer berechtigten Person, aber zum Ausspionieren Dritter) auf einem auszuspionierenden System heimlich aufgebracht wird (siehe auch § 202a Strafgesetzbuch – Ausspähen von Daten).
• Thema Netzwerkzugriffe, Passwörter: Die Neufassung der § 202b und § 202c StGB stellt den unberechtigten Zugang zu geschützten Daten unter Zuhilfenahme entsprechender Tools unter Strafe.
Auch wenn manches Tool noch für legale Zwecke, z.B. die Austestung des eigenen Sicherheitssystems, angeboten wird, kann in einem öffentlich zugänglichen Forum der Support dazu abmahnwürdig sein.
Das Verändern von Daten auf fremden Rechnern oder die „Bearbeitung“ einer fremden Datei oder Website durch/ oder in Form von „hacken“ sind strafrechtlich relevante Verhaltensweisen.
Die für das „Hacken“ einschlägigen Normen des deutschen Strafrechts, die das Ausspähen von Daten unter Strafe stellen, sind die § 202a-c StGB, vom Gesetzgeber auch als „elektronischer Hausfriedensbruch“ definiert.
Weiteres zum Strafrechtsänderungsgesetz….
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Durch einen Link oder Tipps macht man rechtswidrige Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich. Und nachdem dies eine „deutsche“ Plattform ist, unterliegen wir der „deutschen“ Gesetzgebung. in diesem Rahmen sehen wir uns dem Urheberbergesetz, Copyrightangelegenheiten und dem Jugendschutz verpflichtet.
Das Posten von Links, Tipps oder ähnlichem im Zusammenhang mit illegalen Tools war, ist und bleibt in diesem Forum deswegen verboten.
Egal ob „für den privaten Gebrauch erlaubt„, oder man sie benutzen darf, „weil man das Original hat„.
Begründung:
1) niemand hier kann nachprüfen, ob jemand wirklich ein Original hat oder der Eigentümer/ Rechteinhaber ist,
2) die geposteten Links/ Tipps sind schlichtweg von allen Usern einseh- und somit auch nutzbar.
In Deutschland kann entsprechend Obigem das Posten von Tipps oder Anbringen eines Hyperlinks auf einer Website kostenpflichtig abgemahnt werden; dabei werden i.d.R. hohe Streitwerte im Bereich von 50.000 bis 250.000 Euro angesetzt, woraus in jedem Fall hohe Anwaltskosten in der Größenordnung von mehreren tausend Euro resultieren.
Um entsprechende Abmahnungen zu vermeiden werden daher manchmal Posts kommentarlos gelöscht, und, nachdem wir nicht durchgehend einen Thread beobachten können, diese auch von Zeit zu Zeit vorbeugend geschlossen.
Weitere Infos im FAQ zur Novellierung des Urheberrechts
und in den SN Nutzungsbedingungen.[/*]
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