[imgr=online-shopping_XS-470.jpg]online-shopping_XS-200.jpg[/imgr]Das Zahlungssystem PayPal ist eine Tochter von eBay. Deshalb haben sich viele eBay-Nutzer bei PayPal angemeldet. In Europa ist macht die Nutzung von PayPal jedoch keinen Sinn.

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die viele Nutzer in der letzten Zeit mit PayPal hatten – einem Mandanten der IT-Recht Kanzlei wurde kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren – lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

Mit über 220 Millionen Mitgliedskonten in 190 Nationen weltweit (davon 15 Millionen in Deutschland) ist PayPal (engl. für Bezahlkumpel), eine Tochtergesellschaft der Firma eBay, der größte Online-Zahlungsdienstleister. Bis Februar 2007 waren innerdeutsche Zahlungen über PayPal auch für Zahlungsempfänger im Rahmen der "Einführungsphase" kostenlos. Heute werden pro Transaktion 35 Eurocent und 1,9 Prozent des Transaktionsvolumens für Euro-Zahlungen innerhalb der EU und aus Norwegen, Island und Lichtenstein fällig. Für alle anderen Zahlungen werden dem Empfänger 35 Eurocent plus 3,9 Prozent des Transaktionsvolumens berechnet. Wer mehr als 5001 Euro monatlich über PayPal einnimmt, kann Vorzugskonditionen mit günstigeren Gebühren beantragen.

Im Februar 2007 wurde zudem die PayPal-Kontenstruktur geändert. Statt der bisherigen Basis-, Premium- und Businesskonten gibt es seitdem nur noch das Privat- und das Geschäftskonto. Basiskonten wurden automatisch in Privatkonten umgewandelt.

Nach wie vor, zahlt der Zahlungsleistende keine Gebühren. Er wird die Geldtransferkosten aber indirekt zu zahlen haben, da davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Verkäufer, die Kosten in den Verkaufspreis miteinkalkuliert. Laut dem LG Hamburg (Urteil vom 29.11.07, Az. 315 O 347/07) dürfen jedoch die PayPal-Gebühren nicht an den Kunden in der Art weitergereicht werden, dass sie ihm ohne vorherige Ankündigung, nachträglich als zusätzliche Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Denn nach § 1 Abs. 1 PAngV ist der Verkäufer verpflichtet „Endpreise“ anzugeben.

Die PayPal Inc. mit Sitz in Kalifornien, USA, ist das Mutterunternehmen von PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A) und wurde im Oktober 2002 von eBay für 1,5 Milliarden US-Dollar erworben.

Im Juli 2007 erhielt die PayPal Europe in Luxemburg eine Banklizenz für Europa und betreibt seitdem den Service eines E-Geld-Instituts als Bank. Allerdings sind Guthaben auf PayPal-Konten nicht vom Einlagerungssystem für Banken geschützt.

Wie kam es zur Entstehung von PayPal?

Eine mögliche Erklärung für die Gründung eines eigenen Internetzahlungssystem waren die Schwierigkeiten US-amerikanischer Onlinehändler, die Zahlungen Ihrer Kunden einzuziehen. Dies lag an den Besonderheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort waren lange Zeit bundesstaatenübergreifende Überweisungen verboten. So wurde der bargeldlose Zahlungsverkehr von Schecks und Kreditkarten beherrscht. Es ist kaum vorstellbar, aber in den USA ist es noch heute Usus, z.B. Gehaltszahlungen durch monatliche Übersendungen oder Überreichung eines Schecks vorzunehmen. Es gibt hier eigens für diesen Zweck entwickelte Scheckdrucker bei großen Unternehmen. Der Angestellte genießt hier den Erhalt des monatlichen Schecks als sinnliches Erlebnis und Lohn für seine Mühen.

Es versteht sich aber, dass diese Zahlungsweise für die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen aus Onlinekäufen wenig geeignet war. Die Kreditkarte wäre für den Onlinehandel geeignet, aber zum einen ist sie auch ein sehr teures Zahlungssystem und zum anderen scheuen sich viele Onlinekunden, ihre Kreditkartenummern im Internet preiszugeben.

In Deutschland aber werden Rechnungen meistens problemlos per Überweisung ausgeglichen. Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind nun auch EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich. Es wäre also möglich, auch die Einkäufe im Internet durch für beide Parteien gebührenfreie Überweisungen oder durch entsprechende Einzugsermächtigungen zu zahlen.

Wozu bedarf es eines nun auch noch teuren eigenständigen Online-Bezahlsystems? Nachteile von PayPal

Das Ziel von PayPal ist es, Überweisungen möglichst einfach zu gestalten. Dieses Ziel wird auch erreicht. Aber abgesehen von der Tatsache, dass in Europa wie oben dargestellt ein eigenes Online-Zahlungssystem nicht notwendig ist, da die bestehenden Zahlungsinstrumente ausreichen, bringt das Zahlungssystem PayPal gravierende Nachteile mit sich. Es häufen sich im Internet negative Kundenberichte über „eingefrorene” PayPal-Konten. PayPal begründet diesen Schritt mit standardisierten E-Mails, in welchen der Verdacht der Geldwäsche geäußert wird. Erst nach dem Zusenden von entsprechenden Belegen wie z.B. Stromrechnungen (!) oder ähnlichem wird das Konto, oft erst nach Monaten, wieder freigegeben. Vereinzelt gibt es Berichte darüber, dass selbst nach dem Zuschicken von entsprechenden Dokumenten das Konto nach wie vor eingefroren blieb.

Es gibt aber auch Anlässe, wie Verdacht auf terroristische Umtriebe (die Ähnlichkeit eines Namens genügt), die zu spontanen Kontensperrungen führen. Dies trifft viele unschuldige Personen. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Profesionell werden die Kundendaten bei der Ebay-Tochtergesellschaft mit von der US-Amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u.a. Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.

Weiterhin wird das Geld in manchen Fällen an den Käufer zurückgebucht, so z.B. wenn der PayPal-Käufer behauptet, der Kauf sei eine nicht autorisierte Bestellung eines Dritten gewesen. Dann ist der Verkäufer der Benachteiligte, denn die Ware ist weg und das Geld ebenso.

Auch gibt es Klagen, dass allein die Verwandtschaft zu einem bereits gesperrten PayPal-Kunden zu willkürlichen „Kontensperrungen” führen kann.

Eine Kontensperrung, die dazu führt, dass über bereits eingenommene Gelder nicht verfügt werden kann, beeinträchtigt die Liquidität und damit die wirtschaftliche Lebensfähigkeit eines Onlinehändlers schwerwiegend.

Es ist zudem sehr kompliziert, sich gegen solche Kontensperrungen zu wehren, da kaum ein deutschsprachiger Ansprechpartner zu finden ist. Wer eine Klage gegen PayPal einreichen will, muss dies in London tun. Es gilt englisches Recht. Er kann sich aber auch in englischer Sprache bei einem Ombudsmann beschweren, der bei der Londoner Finanzbehörde tätig ist. PayPal ist somit in Deutschland rechtlich nicht zu greifen. Eine Tatsache, die einen schwerwiegenden Nachteil darstellt.

Auch gibt es datenschutzrechtliche Kritikpunkte, da die bei PayPal gesammelten Kundendaten nicht in Europa, sondern auf Servern in den USA verwaltet und zudem technisch und administrativ von eBay verwaltet werden. Für den Zahlungsempfänger birgt das Zahlungssystem PayPal also in erster Linie Nachteile.

Aber auch für Käufer hat die Zahlung über PayPal kaum Vorteile. Zwar preist Ebay an, der Käufer genieße Schutz bei Verwendung von PayPal, da er im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist aber unzutreffend und ein weitverbreiteter Irrtum. Denn PayPal muss keiner Rückerstattung ungeprüft zustimmen. Solche oft mehrwöchigen Prüfungen führen in vielen Fällen auch nach Wochen dazu, dass vom Käufer verlangt wird, noch Belege beizubringen (per Fax) oder auch bei geringen Beträgen den Verkäufer anzuzeigen. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des geschädigten Käufers mit einer Rückabwicklungsgebühr (z.Z. 25$) belastet. PayPal bemüht sich sodann, dem betrügerischen Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen. Seit kurzem wurde bei Heise kritisiert, dass die offiziellen PayPal-E-Mails Phishing-Mails sehr ähnlich seien. Somit werde es Kriminellen leichter gemacht, echt aussehende gefälschte Mails zu verschicken (Siehe heise.de: "PayPal verschickt Phishing-Mails"). Weitere Kritik an PayPal z.B. bei „www.Beschwerdezentrum.de”.

Wie eine PayPal-Mitarbeiterin in einem Interview grundsätzlich zutreffend sagte, ist die Verwendung des PayPal-Dienstes samt seiner Nutzungsbedingungen freiwillig. So kann freiwillig auch darauf verzichtet werden. Leider gilt dies seit Anfang des Jahres 2010 nicht mehr für eBay-Verkäufer, die unter 50 Bewertungen haben. Diese müssen als Zahlungsalternative PayPal anbieten. Das von eBay vorgebrachte Argument der höheren Sicherheit wird zwar vielfach in Frage gestellt. Das Bundeskartellamt sieht in der Regelung jedoch die Begründung eines deutlichen Verbraucherschutzes. Daneben sehen sich einige Verkäufer dazu gezwungen PayPal anzubieten, um nicht Kunden an andere Verkäufer zu verlieren.

Fazit

Das Zahlungssystem PayPal ist ein Ableger des Auktionsportals eBay. Dies und die umfangreiche Bewerbung der Vorteile PayPals haben viele eBay-Nutzer veranlasst, sich bei PayPal anzumelden. Die Nachteile von PayPal überwiegen, so dass zumindest in Europa eine Nutzung kaum mehr sinnvoll ist.

Quelle: IT-Recht Kanzlei