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Gefragt in WindowsXP von
Wie ist es möglich ein altes Dell-Notebook zu öffnen,dessen
Kennwort ich vergessen habe?
(Windows XP Professionel)

12 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von zemmel Experte (3.2k Punkte)
Hi !

Wenn es nur um die Daten geht, würde ich mit einer Linux-Live-CD (z.B. Knoppix) booten, die fraglichen Daten auf ein externes Medium kopieren (CD, DVD, USB-Stick, externe Platte) oder über Netzwerk auf einen anderen Rechner sichern.

Ansonsten gibt es Tools, mit denen man Kennwörter zurücksetzen kann.
Die sind aber wegen der Rechtslage hier im Forum nicht gerne gesehen. Daher hier kein Tipp dazu - würde sowieso gleich wieder gelöscht ...

Gruß

Klaus
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Beantwortet von luke_filewalker Experte (3.3k Punkte)
Zemmel schrieb am 19.02.2009 um 11:52

Die sind aber wegen der Rechtslage hier im Forum nicht gerne gesehen.

Das ist noch sehr vorsichtig formuliert. Diese Tools sind schlicht illegal, selbst der Besitz! Leider. Was eine grandiöse Fehlentscheidung seitens des Gesetzgebers.

@rubi
Welches Passwort ist überhaupt gemeint? Das vom BIOS oder das von Windows, also Benutzerpasswort?
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo rubi,

bei XP-Prof wird im Gegensatz zu XP-Home bei der Installation für den 'Administrator' eine Passwortfestlegung angefordert. Eventuell hast du dir ja dieses seinerzeit mal irgendwo bei den Installationsunterlagen notiert, dann könntest du dich in der 'klassischen Ansicht' mit dem Konto 'Administrator' anmelden.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
Das ist noch sehr vorsichtig formuliert. Diese Tools sind schlicht illegal, selbst der Besitz!

Unsinn. Erbitte Paragraphen.

Yossarian
0 Punkte
Beantwortet von flupo Profi (17.7k Punkte)
§ 202c StGB
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Gruß Flupo
0 Punkte
Beantwortet von flupo Profi (17.7k Punkte)
Hier noch die Quelle: http://www.bmj.bund.de...
0 Punkte
Beantwortet von
Gut gemacht, Flupo. Richtige Quelle gefunden und zitiert ;o)

Schauen wir sie uns mal genauer an:

Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet...

Aha... Wer also eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet usw.

OK, also nun Paragraph 202a (Ausspähen von Daten)


(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Soso, also "unbefugt" und "Daten, die nicht für ihn bestimmt sind". Merken wir uns.

Nun zu Paragraph 202b (Abfangen von Daten)

Wer unbefugt sich oder einem anderen unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten...

Hmm, wieder "unbefugt" und "nicht für ihn bestimmte Daten". Merken wir uns auch.

Und nun die große Preisfrage:

Ist ein User befugt sich Zugang zu seinen eigenen Daten zu verschaffen?
Bereitet er damit eine "Straftat" vor?
Ist also das Nutzen/der Besitz eines entsprechenden Tools in diesem konkreten Fall "illegal"?

Erbitte Interpretationen...

Yossarian
0 Punkte
Beantwortet von
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Das ist doch wohl der springende Punkt.
0 Punkte
Beantwortet von nighty Experte (6.6k Punkte)
hi all ^^

wenn er beweisen kann das es sein rechner ist,dann ist alles,was auch immer,vollkommen legal

sollten daten vom vorbesitzer ausversehen noch vorhanden sein ,so ist es das pech des vorbesitzers,weil es ja nun mit kauf des rechners auch meine daten sind

der punkt ist halt das in einem forum nichts nachvollziehbar ist,daher jede anfrage den fragesteller in eine kriminelle ecke drueckt :-)) mit recht ^^

gruss nighty
0 Punkte
Beantwortet von
zu Antwort 8:

2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, ...

Ja genau, das ist der hüpfende Punkt. Gut erkannt ;o)

Begehe ich eine Straftat, wenn ich die Haustür meines Eigenheims aufbreche, weil ich den Schlüssel verloren habe?

Yossarian
...