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Gefragt in Plauderecke von
Hi,
'ne Frage an euch:
Wie könnte man gegenüber einem Käufer reagieren, der auf sämtliche Anfragen immer wieder behauptet, er hätte den Auktionsbetrag bereits überwiesen, was aber nicht stimmt?
Vereinbart war Überweisung, auf meinem Konto ist devinitiv nichts von ihm eingegangen...
Grüße

22 Antworten

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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

wenn er es wirklich nicht will, dann kannst Du nach ein paar tagen den Artikel an einen "Unterliegen Bieter" anbieten....sofern es kein Sofortkauf oder nur ein Bieter war.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von hooker Mitglied (797 Punkte)
Neues Pseudonym, neues Spiel.

So einfach ist das nicht. Afaik verlangt ebay bei der Neu-Anmeldung die Zusendung einer Ausweiskopie auf dem Postweg.
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Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Und wenn der Käufer das zum erstmal gemacht hat, passiert eh nix....nur eine Verwahnung von eBay und evtl. eine negativ Bewertung vom Verkäufer.
0 Punkte
Beantwortet von
So einfach ist das nicht. Afaik verlangt ebay bei der Neu-Anmeldung die Zusendung einer Ausweiskopie auf dem Postweg.

Name, Adresse, nix Ausweiskopie. Fakt.
Beim 2. mal: Name der Schwester, des Bruders, des Kumpels, wenn nicht den eigenen, Gefällikeitsadresse etc., mit Ebay werden keine Hochsicherheitskontrakte geschlossen.
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Beantwortet von xj12 Mitglied (139 Punkte)
@K2R-Zeckenspray

Name, Adresse, nix Ausweiskopie. Fakt.
Beim 2. mal: Name der Schwester, des Bruders, des Kumpels, wenn nicht den eigenen, Gefällikeitsadresse etc., mit Ebay werden keine Hochsicherheitskontrakte geschlossen.


Identitätsnachweisung für die Anmeldung

.Wenn wir anhand der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse nicht Ihre Identität prüfen können, weil uns das Verifizierungsverfahren Ihres Internetdienstanbieters nicht bekannt ist, werden Ihre Anmeldedaten über die Schufa geprüft.

Kannst du bei Ebay nachlesen

XJ12
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Beantwortet von donossi Mitglied (433 Punkte)
Als ich mich im letzten Jahrhundert (naja, ka, wann es genau war) bei Ebay angemeldet habe, musste man noch z.B. eine Web.de Mailadresse angeben, da web.de eine Identitätsprüfung gemacht hatte. Mit nem Brief zum unterschreiben und zurückschicken.

Weiterhin kann man über Ebay als Verkäufer glaube ich, keine negativen Bewertungen mehr abgeben.

Gruss
donossi
0 Punkte
Beantwortet von
Identitätsnachweisung für die Anmeldung

.Wenn wir anhand der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse nicht Ihre Identität prüfen können, weil uns das Verifizierungsverfahren Ihres Internetdienstanbieters nicht bekannt ist, werden Ihre Anmeldedaten über die Schufa geprüft.

Kannst du bei Ebay nachlesen

Der Internetanbieter bekommt irgendeine Adresse mit irgendeinem Namen, die nichts, aber auch gar nichts mit der tatsächlichen Identität zu tun haben muß. Die gleiche Identität bekommt Ebay mitgeteilt und es gibt keinen Grund für Ebay, an dieser Identität zu zweifeln bzw. die Schufa zu Rate zu ziehen. Und, wie gesagt, Gefälligkeitsadressen und/oder eine "tatsächliche Gefälligkeits-Identität" des Kumpels im Geiste solcher Machenschaften.

Ich weise im Übrigen schon im Auktionsangebot interessierte Käufer darauf hin, daß nach 14 Tagen ohne Zahlungseingang trotz zweimaliger Aufforderung per eMail eine Meldung an eBay geschickt wird.
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Beantwortet von xj12 Mitglied (139 Punkte)
Dreh- und Angelpunkt ist § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von eBay, der sich mit "Sanktionen" Widerruf und Kündigung"beschäftigt". Wer sich bei eBay als Mitglied registrieren lässt, muss automatisch die AGB einschließlich der eBay-Grundsätze akzeptieren und schließt nur auf dieser Basis einen Nutzungsvertrag mit dem Onlineauktionshaus. Diese Grundsätze gehören damit zum Vertragsinhalt und bestimmen die gegenseitigen Vertragsverpflichtungen beider Vertragspartner.
Im übrigen kann eBay, je nach Schwere des Verstosses, von der Löschung einzelner Angebote bis hin zur fristlosen Sperrung eines Mitgliedes verschiedene Maßnahmen gegen Mitglieder ergreifen: Löschung von Angeboten, Verwarnung des Mitgliedes, Beschränkung der eBay-Nutzung, Vorläufige Sperrung des Mitgliedes, Entgültige Sperrung des Mitgliedes.
Über die AGB können folgende Verstösse zur entgültigen Sperre führen: Wiederholt negative Bewertungen, Angabe falscher Kontaktdaten,.Übertragung des Mitgliedskontos auf andere, Schädigung anderer eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße und das Vorliegen eines anderen wichtiges Grundes

[b]Nach der Sperrung scheidet eine Neuanmeldung unter einem anderen Namen oder über Dritte aus, da nach einem Abgleich der Adress- oder Bankdaten schnell wieder eine neue Kündigung droht. Wie das Landgericht Berlin am 28.12.2004 urteilte, berechtigt die Neu-Anmeldung über die Ehefrau als Strohfrau bei eBay ohnehin nur wieder zur außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung.


Man könnte auch von Betrug reden.
XJ12
0 Punkte
Beantwortet von
Man könnte auch von Betrug reden.

Ja aber!
0 Punkte
Beantwortet von hooker Mitglied (797 Punkte)
Man könnte auch von Betrug reden.

Stimmt.


@ K2R-Zeckenspray:

Verräts du mir deinen ebay-Mitgliedsnamen?
Dann kann ich dich auf meine schwarze Liste setzen.
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