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Gefragt in Plauderecke von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Moin Moin,

meine Freundin hat über eBay Ware verkauft...mit der "kostenlose Lieferung DHL Päckchen"

Die Ware ist für 85 Euro verkauft...und am 22.10.2009 per DHL Päckchen verschickt.

Jetzt meint der Käufer, das Päckchen sei nie angekommen und will Ersatzlieferung bzw. Geld zurück.
und meine Freundin hätte ja als "versichert" senden können.

Eine Sendungsnummer gibt es ja bei Päckchen nicht.

Die Frage meiner Freundin ist nun... wie soll sie sich verhalten ?

Danke für die Antworten.

Schönen Wochenstart.

Gruss

Lutz

41 Antworten

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Beantwortet von
Wenn er als Versandart "als Päckchen" verlangt hat (Ihr könntet einen Nachforschungsauftrag bei der Post stellen, das ist auch bei einfachen Briefen möglich), geht das Risiko geht mit Übergabe des Päckchens an die Post auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat deine Freundin noch einen Zeugen für die Übergabe hätte ich keine Bedenken.

danke für Deine Antwort. Zeuge hat sie insofern, das ich mit Ihr zur Post war. An diesen Tag hat sie 2 Sachen verschickt... Das eine Päckchen war am nächsten Tag da, das andere ist verschütt gegangen.

Die Dame von der Post kennt uns gut (Dorf halt)... sie kann bestätigen, das wir 2 Postsendungen an dem Tage hatten. Eine Quittung über die Gesamtsumme haben wir auch.

Und so weiter.

Das kannst Du allerdings nicht mit den lächerlich wenigen zur Verfügung stehenden paar Zeichen erklären - in Deiner Antwort auf "seine" - und das steht zu befürchten - negative Bewertung...

Schicke Deine Belegkopien an seine Adresse und fordere "ihn" auf, weitere Unterstellungen zu unterlassen. Und in Anbetracht des bereits happigen Betrages weise ihn gleich darauf hin, dass Du - angesichts deiner Beweise, die Du vorgebracht hast - andernfalls Strafanzeige stellen wirst.
Verständige eBay von diesen Vorgängen und weise auch vorsorglich darauf hin, dass Du eine negative Bewertung selbstverständlich nicht akzeptierst und diese ggfs. zu löschen ist.
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Beantwortet von Experte (1.4k Punkte)
Wow, da hat aber einer lange googeln müssen.

Wenn Du mir jetzt auf einem Päckchen eine Sendungs-ID zeigst (bitte mit Foto), bist Du der heutige Held. Ansonsten -> alles Schwachsinn, glaub mir! Ich weiß, wovon ich spreche.
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Beantwortet von keule68 Mitglied (213 Punkte)
Wenn Päckchen und Paket als Versandart angeboten wurden, dann trägt der Käufer das Risiko wenn er Päckchen wählt.
Auch wenn man Abholung zusätzlich angeboten hat.

Wenn nur Paket angeboten wurde, kann der Käufer von Dir Schadensersatz verlangen.
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Beantwortet von keule68 Mitglied (213 Punkte)
*Korrektur*

Wenn nur Päckchen angeboten wurde, kann der Käufer von Dir Schadensersatz verlangen.
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Wenn Du mir jetzt auf einem Päckchen eine Sendungs-ID zeigst (bitte mit Foto), bist Du der heutige Held.

Natürlich ist auch auf einem Päckchen eine ID. Das ändert natürlich nichts daran, dass es nicht versichert ist. Daher versende ich, wenn ich schon mal was bei Ebay verkaufe, auch nur mit Hermes. Wenn der Käufer was anderes wünscht, kann er das ja gerne äußern.
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Beantwortet von
Natürlich ist auch auf einem Päckchen eine ID. Das ändert natürlich nichts daran, dass es nicht versichert ist. Daher versende ich, wenn ich schon mal was bei Ebay verkaufe, auch nur mit Hermes.

4 Euro für 99,9% aller Pakete, bis 500 Tacken versichert, einwandfreie Nachverfolgbarkeit, erstklassig zuvorkommendes und freundliches Servicepersonal (meine Sonderwünsche als Empfänger betreffs individueller Abholung im individuellen Shop werden ganz selbstverständlich erfüllt. Was kümmert mich da das Gemaule a la

Habe auch mal ein zeitlang mit Hermes verschickt aber schlussendlich waren mir die zu langsam.
Laufzeit per Post in der Regel 24h.
Laufzeit per Hermes in der Regel 3 - 5 Tage
Anm.: In "meinem" Hermes-Shop werden die Paket vormittags abgeholt, d. h. wenn ich in der Mittagspause etwas aufgeben, bleibt es erst einmal bis zum nächsten Tag liegen :(
(Laufzeiten laut Sendungsverfolgung!)

(zumal mir noch kein einziges mal eine Laufzeit von angeblich bis zu 5 Tagen untergekommen ist)
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Beantwortet von
Wenn nur Päckchen angeboten wurde, kann der Käufer von Dir Schadensersatz verlangen.

Ein Vollpfosten von Verkäufer unterlässt natürlich im Angebot den Hinweis, dass das Versandrisiko auf Kosten des Käufers geht, egal wie und mit wem versendet wird...
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Beantwortet von miboba Mitglied (924 Punkte)
@Raeterat

Wo ist dein Problem?

Ich habe meine Erfahrungen mit der Post und mit Hermes geschildert, so wie ich es erlebt habe. Das ist kein Gemaule sondern einfach nur ein Erfahrungsbericht.
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Beantwortet von Mitglied (561 Punkte)
Hallo Lutz,

ich treibe mich auch viel auf Ebay herum, teilweise als Verkäufer und hatte immer gehofft, dass mir sowas mal nicht selbst passiert. Und wenn doch, was mach ich dann?

Ich finde die Antwort von fpa stellt eigentlich die beste Verkäuferreaktion dar.

Fordere ihn am Besten erstmal auf eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben, daß er das Paket nicht erhalten hat. Ich vermute fast, daß du danach Ruhe hast ;o)

Parallel kannst du ja noch einen Nachforschungsantrag stellen.


Nachdem der Schlamassel passiert ist, bringt es nicht viel zu sagen "hättest du mal, hättest du mal nicht", denke da weiß deine Freundin jetzt bescheid. Gerade 85 Euro ist schon ein ordentlicher Betrag. Ich persönlich versichere alles ab ca. 25 - 30 Euro.

Nachforschungsantrag stellen, höflich antworten, dass du (deine Freundin) bemüht ist und die Sache mit der eidesstattlichen Erklärung. Erstmal nicht direkt unter die Nase reiben, dass der Käufer das Versandrisiko trägt, nicht dass der Käufer voreilig und erbost eine negative Bewertung verteilt.
Vor einiger Zeit habe ich einen Discman bei Ebay verkauft und nichts weiter zum Lieferumfang geschrieben. Der Käufer war nach Erhalt fest davon überzeugt (fast schon agressiv) , dass auch ein Paar Kopfhörer dazu gehört (das nicht dabei war). Hier hat es sich gelohnt überlegt und höflich zu handeln, ich hatte schon gedacht er verhält sich jetzt unfair und verteilt eine schlechte Bewertung, ich konnte ihn aber doch besänftigen und ihm beibringen,dass das nicht in der Auktion angegeben war.
Danach hab ich mir natürlich gedacht LMAA !!!

Ersetzen würde ich dem Verkäufer keinen Cent, schließlich habt ihr eure Verkäufer - Pflichten nach Ebay - Regeln zu 100% erfüllt. Und wenn schon, eine schlechte Bewertung ist immer noch besser als ins Portemonaie zu greifen ;-)

Berichte mal was so dabei herausgekommen ist....

MFG
0 Punkte
Beantwortet von
Auch Hi,
Erstmal nicht direkt unter die Nase reiben, dass der Käufer das Versandrisiko trägt

Das ist, wie keule68 oben bereits schrieb, falsch.
Bei gewerblichem VK haftet dieser immer für das Versandrisiko, bei nicht gewerblichem VK haftet dieser auch dann wenn kein versicherter Versand angeboten wurde.
Das ist die derzeitige Rechtslage an der sich die Freundin des TE orientieren muss.

Gruß Gonozal
...