Ich verschicke meine versteigerten Artikel zwar ebenfalls per Paket oder Einschreiben aber "erst denken, dann handeln" scheint hier wohl eher auf den Käufer anwendbar zu sein.
Wenn es eine Privatauktion war und Versand als Päckchen vereinbart war, dann liegt, wie Mickey schon geschrieben hat, das Versandrisiko beim Käufer.
Der Käufer hätte also versicherten Versand verlangen müssen bzw. wenn dies nicht angeboten wurde, nicht bieten dürfen.
An Stelle von Lutz' Freundin würde ich dem Käufer höflich mitteilen, dass das Versandrisiko bei ihm gelegen hat (falls Versand per Päckchen vereinbart war) und deshalb kein Ersatz bzw. keine Rückerstattung erfolgt und dass sie aber einen Nachforschungsauftrag stellt, um den Verbleib der Sendung zu klären.
Mehr kann man, meiner Meinung nach, nicht machen, außer für die Zukunft zu lernen und, besonders bei teuren Artikeln, nur versicherten Versand anzubieten.