Weil ich das Thema sehr wichtig finde und der Fragesteller sich bisher nicht mehr gemeldet habe, kopiere ich für Ihn noch mal den ganzen Hinweis aus dem anderen Supportnet-Thread hier hinein:
"Guckt du hier:
http://www.polizei-nrw.de
oben auf "Bürgerservice" klicken
"zur Online-Anzeige" anklicken
Runterscrollen auf "Straftaten im Zusammenhang mit dem Internet"
"Formular zur Erstattung einer Anzeige von Vorfällen im Zusammenhang mit dem Internet" anklicken
Beachten: "Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich strafbar."
Komplettes Formular ausfüllen, u.a.
"Geben Sie die Internetadresse ...und andere zur Identifikation dienlichen Daten an " und "Angaben zu Täter und Tatort" usw
So wie du den Fall geschildert hast, würde ich nicht zögern diesen Weg zu gehen. Verleumdung ist einer der fiesesten Verbrechen überhaupt und sollte grundsätzlich angezeigt und geahndet werden."
-> passt also auch in diesen Thread, wobei ich in diesem Fall "Verleumdung" durch "Diffamierung" ersetzen würde.
...
Bezüglich meines Statements 4 ist mir im Nachhinein eingefallen, dass dies sicherlich nicht den Ansprüchen einer
Political correctness entspricht.
Daher meine Klarstellung: die meisten Atheisten findet man in D. vermutlich bei der Partei der Grünen und bei den rechtsextremen Parteien. Wobei bei den Braunen wohl die Abneigung gegen Moslems stärker ist, während viele Grüne etwas gegen Christen haben (meine Lebenserfahrung). Daher spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass bei der Erstellung der im Eingangsposting genannten, diffamierenden Webseite (Stichwort "Allah"), Rechtsextreme beteiligt waren.