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Gefragt in Plauderecke von
Hallo Leute.
Ich bin jetzt 20 Jahre und habe meinen Führerschein 1 Jahr und 9 Monate. In dieser Zeit wurde ich nie geblitzt, außer gestern, als ich für einen Spurwechsel Gas gegeben habe, um das Auto neben mir zu überholen. Ich hab das bitterböse Gefühl dass es mehr als 20kmh zu viel sein werden. Ich könnte mich arg über mich selber aufregen aber das nützt ja nichts mehr. Das Problem ist, dass ich ncoh in der Probezeit bin und 21kmh zu viel zu 80 Euro Bußgeld+2 Jahre Probezeitverlängerung+ Aufbauseminar führen würde. Wenn ich sagen würde, dass nicht ich, sondern mein vater gefahren ist und er es auch bestätigen würde, wie stehen die Chancen, dass ich ungeschoren davonkomme? (Das Auto ist auf mcih zugelassen und ich habe keinerlei Ähnlichkeit mit meinem Vater).
Das wird mir eine Lehre sein lieber zu bremsen als gas zu geben :(
Lg

49 Antworten

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Beantwortet von
Ach was ich gern noch zur Nachschulung loswerden würde.
Falls jemand mit Alkohol am Steuer erwischt wird, find ichs vollkommen richtig, ihn eine MPU machen zu lassen, aber folgende Gründe führen bei einmaligem Verstoß innerhalb der Probezeit zur Anordnung einer Nachschulung:

* Unfallflucht
* Nötigung
* Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
* verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
* zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw,Motorrad)
* zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
* zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
* Mißachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
* Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
* Überholen im Überholverbot
* unerlaubtes Abbiegen
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* unerlaubte Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot


Folgende Verstöße führen bei 2maliger Missachtung zur Anordnung einer Nachschulung:
* unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
* Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
* Behinderung von Beamten
* Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung


Bei dem einen oder anderen Punkt frag ich mich doch ernsthaft ob das ein Fehler in der Liste ist...

Quelle
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Beantwortet von macgyver031 Experte (2k Punkte)
@vorbildfahrerin:
habe ich auch schon so gemacht.

Entweder bist du sehr gerissen und möchtest dem vorbild.-Fahrer grosse (finanzielle) Schaden zufügen oder die Polizisten in Deutschland sind nicht so pingelig wie die Schweizer.
0 Punkte
Beantwortet von
Geblitzt, kann ich die Schuld abschieben?

Die Eröffnung des Threads mit dieser Fragestellung ist allein schon ein Unding und zeugt von absoluter Verantwortungslosigkeit.
0 Punkte
Beantwortet von massaraksch Experte (3.1k Punkte)
Zuerst solltest du abwarten, bis ein Bescheid kommt und was drin steht (was konkret dir vorgeworfen wird und wie z.B. das Foto aussieht). Vorher sollte man sich nicht allzu irre machen (lassen).

Dann kannst du dich u.a. auf dieser Seite informieren und einige Tipps holen:

www.radarfalle.de/recht/hilfe/

PS: Solange eine gewisse "Trickserei" in Bußgeldsachen niemandem direkt schadet (außer der Bußgeldstelle) halte ich dies für zumindest menschlich legitim ;o)

PPS: Hier im SN laufen bei solchen Fragen IMHO zu viele "selbstgerechte Gutmenschen" Amok und befriedigen ihr persönliches *Z*-Syndrom. Laß dich davon nicht allzusehr stören. Hauptsache du lernst etwas aus dem Vorfall.

mfg, Massaraksch
0 Punkte
Beantwortet von
Gute ANTWORT Massaraksch !!!
Obwohl das (wie Antwort 23 zeigt) nicht viel heißt ;-)

Ich schätze mich schon glücklich, solche selbstgerechten Gutmenschen nicht als Nachbar zu haben.

Aber diese MoralapostelZeigefingerheber gibts zur Genüge.
0 Punkte
Beantwortet von
Na toll, Massaraksch und stereo: Da habt ihr ja wohl beide in die gleiche Schublade gegriffen. Es ist doch immer wieder dasselbe, dass Leute, die verantwortliches Handeln anmahnen, diffamiert werden. Was ihr dabei ganz vergessen habt: Es geht hier nicht um euch, und es geht auch nicht um mich: Es geht einzig darum, dass jemand, der eine Verfehlung begangen hat, auch dazu steht. Das ist nicht schwer und tut auch gar nicht weh.

Übrigens sind meine Nachbarn meine Freunde. Und wenn ich ein Gutmensch bin, dann seid ihr folglich...

Ach, lassen wir doch die Dummheiten.
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Beantwortet von
Schön für dich blitzlicht...
Und was sagt das aus, dass deine Nachbarn auch deine Freunde sind ? Vermutlich ticken sie genauso :-)
Also: Wenn das nächste Mal jemand eine Verfehlung begeht und z. B. vor eurem Block im Halteverbot hält....
Wundere dich dann nicht, dass dir nach dem Wählen der 110 mitgeteilt wird,
dass das Fehlverhalten schon gemeldet wurde.

PS: Ich bin auch nicht fürs RASEN,
aber man kanns auch übertreiben...

In diesem Sinne :)
0 Punkte
Beantwortet von
Also: Wenn das nächste Mal jemand eine Verfehlung begeht und z. B. vor eurem Block im Halteverbot hält....
Wundere dich dann nicht, dass dir nach dem Wählen der 110 mitgeteilt wird,
dass das Fehlverhalten schon gemeldet wurde.



witzig wa? für den ruhenden verkehr ist das Ordnungsamt zuständig.
würdest du auch wissen wenn du mal einen Einbürgerungstest mitgemacht hättest
0 Punkte
Beantwortet von
[quote]Und was sagt das aus, dass deine Nachbarn auch deine Freunde sind ?[/quote]

Das sagt genauso viel aus wie dieser Unsinn: [quote]Ich schätze mich schon glücklich, solche selbstgerechten Gutmenschen nicht als Nachbar zu haben.[/quote]

Wunderst Du Dich wirklich, dass Du darauf eine Antwort bekommst? *lach*

Übrigens: Du hast es noch nicht ganz verstanden, worum es geht, wenn Du so etwas schreibst wie [quote]Wundere dich dann nicht, dass dir nach dem Wählen der 110 mitgeteilt wird,
dass das Fehlverhalten schon gemeldet wurde.[/quote] Bisher brauchte ich jedenfalls die 110 noch nie, aber Du weisst es natürlich besser.

Immerhin können wir uns hierbei treffen: [quote] Ich bin auch nicht fürs RASEN[/quote]

Na, das ist doch mal ne Aussage.

In diesem Sinne! ;-)
0 Punkte
Beantwortet von
was Vorbildfahrerin angibt ist nicht ´der schlechteste Weg...Ich möchte Dich nicht dazu anstiften den Vorschlag anzunehmen....Allerdings würde ich es exakt genau so machen.........Noch ein Wort an die " Moralapostel " in diesem Forum: " Es ist nicht verboten zu lügen,solange man keinen Anderen damit unrechtmäßiger Weise belastet ,bzw schädigt "..........................................................................................................
Ich fahre jährlich ca 70-80.000 Km.
Ich weiß wie schnell es passieren kann von einem Radargerät erfasst zu werden.
Man kann 999 mal sich konzentriert im Straßenverkehr verhalten.
Beim 1000sten mal bis Du kurzfristig ablelenkt ,und es blitzt...............................Und wenn die Herrschaften " mit erhobenen Zeigefinger behaupten,daß sie noch nie für Sekunden ablelenkt waren, : " DANN LÜGEN SIE "
Also: " warum heiliger als der Pabst sein "
...