Hallo Jürgen,
ich hatrte mal einen ähnlichen Fall. Ich hatte eine Software von Microsoft erworben, welches im Auktionsbeschreibung auch noch das Originalbild des Microsoftprogramms enthielt. Bekommen habe ich aber ein komplettes Programmpacket, welches mehrere einzelne Programme enthielt, allerdings alles nur als Testversion. Auf Nachfrage beim Verkäufer meinte der, dass angeblich das von mir gekaufte Programm als Vollversion in dem packet enthalten sei, alles andere könne ich als Zugabe ansehen. Ich habe mich bei Ebay erkundigt und die meinten, dass hier gleich 2 Verstöße vorliegen - falsche Artikelbeschreibung (fehlender Hinweis auf Sonder-Version) und falsche Abbildung. Ich habe den Verkäufer daraufhin dies mitgeteilt und nach ein paar weiteren Mails und einer Androhung von mir, dies an Ebay zu melden, lenkte der Verkäufer dann ein. Er überwies mir das Geld zurück und dann schickte ich ihm das gesamte Packet zurück.
Für mich liegt der Fall bei Dir ähnlich, da der Verkäufer meines Erachtens hätte erwähnen müssen, dass das Gerät ohne Netzteil versteigert wird, was die Verkaufsattraktivität deutlich gemindert hätte. Ich würde mich bei Ebay erkundigen und dann den Verkäufer kontaktieren und ihm eine Frist setzen, Dir den Betrag zu erstatten und dass er dann das Gerät zurückerhalte. Ansonsten würdest Du weitere Schritte einleiten.
MfG,
Oliver
[sub]Da hier der einzige Lohn für die Helfer eine Rückmeldung ist, wäre es nett, wenn Du[/sub]
[sup] ein Feedback abgeben könntest, ob der Lösungsvorschlag Dein Problem gelöst hat.[/sup]