10.5k Aufrufe
Gefragt in HW-Sonstiges von juergen26 Experte (3.4k Punkte)
Hallo,
ich habe eine gebrauchte Fritzbox ersteigert.
Die wurde auch prompt geliefert, allerdings ohne Netzteil und sonstige Kabel. Auf die Kabel kann ich verzichten jedoch nicht auf das Netzteil. In der Beschreibung stand nix davon dass das Netzteil fehlt. Der Verkäufer behauptet das hätte ich erfragen müssen. Meiner Meinung nach hätte das in der Beschreibung stehen müssen da ich ja die Box ohne Netzteil nicht verwenden kann.
Greift da der Paypal-Käuferschutz?
Gruß Jürgen

38 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Hm , also ich finde es schon arg grenzwertig. So kannst Du das Teil ja noch nicht mal starten. Verkaufe Auto (<= aber ohne Motor) oder wie?

Wenns ein Schnäppchen war, würde ich uU noch mal ein paar Euro rausquetschen und ein alternatives nehmen. Wenn Du sie nich so billig war, dann zurück geben.

Käuferschutz sollte hier greifen!
0 Punkte
Beantwortet von terror_tubbie Experte (3k Punkte)
Hi

Kommt drauf an, wie es beschrieben war. Verlinke mal das Angebot oder kopiere mal die komplette Beschreibung aus dem Angebot, wie er es umschieben hat, dann könnte man mehr sagen.

Tubbs
0 Punkte
Beantwortet von juergen26 Experte (3.4k Punkte)
hi,
Angebot verlinken will ich nicht da es ja keinem was angeht wer der Verkäufer ist, deswegen zum Download als pdf hier
Gruß Jürgen
0 Punkte
Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Für mich klarer Betrug. Eine entscheidene Eigenschaft hat das Gerät leider nicht => es lässt sich nicht einschalten!
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Kann mich Tom nur anschließen.
Es steht zwar nichts zum Lieferumfang dabei, und leider sieht man in deinem PDF nicht die Abbildung, aber ohne Netzteil ist das Gerät völlig nutzlos.
Wobei man eigentlich auch bei einem solchen Angebot davon ausgehen sollte, dass die wichtigsten Kabel dabei sind. Wenn man die nicht hat ist man ja genauso aufgeschmissen.
0 Punkte
Beantwortet von juergen26 Experte (3.4k Punkte)
Auf dem Bild ist nur der Router abgebildet (Produktfoto, kein eigenes Bild) ohne Zubehör.
Aber trotzdem finde ich müßte in der Beschreibung ein Hinweis sein auf das fehlende Zubehör.
Bin mittlerweile vom Kauf zurückgetreten und habe eine Frist gesetzt für das Netzteil, bzw. für die Rückerstattung des Kaufpreises.
Mal schaun was dabei rauskommt.
0 Punkte
Beantwortet von coros Experte (4k Punkte)
Hallo Jürgen,
ich hatrte mal einen ähnlichen Fall. Ich hatte eine Software von Microsoft erworben, welches im Auktionsbeschreibung auch noch das Originalbild des Microsoftprogramms enthielt. Bekommen habe ich aber ein komplettes Programmpacket, welches mehrere einzelne Programme enthielt, allerdings alles nur als Testversion. Auf Nachfrage beim Verkäufer meinte der, dass angeblich das von mir gekaufte Programm als Vollversion in dem packet enthalten sei, alles andere könne ich als Zugabe ansehen. Ich habe mich bei Ebay erkundigt und die meinten, dass hier gleich 2 Verstöße vorliegen - falsche Artikelbeschreibung (fehlender Hinweis auf Sonder-Version) und falsche Abbildung. Ich habe den Verkäufer daraufhin dies mitgeteilt und nach ein paar weiteren Mails und einer Androhung von mir, dies an Ebay zu melden, lenkte der Verkäufer dann ein. Er überwies mir das Geld zurück und dann schickte ich ihm das gesamte Packet zurück.

Für mich liegt der Fall bei Dir ähnlich, da der Verkäufer meines Erachtens hätte erwähnen müssen, dass das Gerät ohne Netzteil versteigert wird, was die Verkaufsattraktivität deutlich gemindert hätte. Ich würde mich bei Ebay erkundigen und dann den Verkäufer kontaktieren und ihm eine Frist setzen, Dir den Betrag zu erstatten und dass er dann das Gerät zurückerhalte. Ansonsten würdest Du weitere Schritte einleiten.

MfG,
Oliver
[sub]Da hier der einzige Lohn für die Helfer eine Rückmeldung ist, wäre es nett, wenn Du[/sub]
[sup] ein Feedback abgeben könntest, ob der Lösungsvorschlag Dein Problem gelöst hat.[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von juergen26 Experte (3.4k Punkte)
Der Verkäufer scheint nicht einsichtig zu sein:

dann lenken Sie weitere Schritte ein, wenn Sie weiterhin streiten wollen.
Über ein Anwaltsschreiben würde ich mich freuen.
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
Dann freut sich der Verkäufer auch sehr über negative Bewertungen.
0 Punkte
Beantwortet von coros Experte (4k Punkte)
Hallo Jürgen,

nette Einschüchterungstaktik vom Verkäufer. ich würde mich davon eher weniger beeindrucken lassen und erst mal wie bereits in AW 7 geschrieben, mich bei Ebay erkundigen, ob der Verkäufer mit seiner Aussage

Der Verkäufer behauptet das hätte ich erfragen müssen

recht hat.

MfG,
Oliver
[sub]Da hier der einzige Lohn für die Helfer eine Rückmeldung ist, wäre es nett, wenn Du[/sub]
[sup] ein Feedback abgeben könntest, ob der Lösungsvorschlag Dein Problem gelöst hat.[/sup]
...