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Gefragt in Plauderecke von
Guten Abend Community,
da ich mir zur Zeit keinen Anwalt leisten kann, hoffe ich hier den einen oder anderen mit Ahnung von der Materie zu finden. Folgende Situation:
Vor ca 2 Monaten wollten ich und paar Kumpels zu einer Party. Unmittelbar vor Fahrtantritt machte ich mir ein Bier auf, wir fuhren los und ich trank das während der Fahrt weiter. nach ca 1km sprang ein Reh vors auto, ich bremste und wich anscheinend aus und fuhr gegen einen Baum. Da ich recht langsam unterwegs war, blieb es bei minimalem Blechschaden, aber mein Auto wollte nicht mehr so recht. Also rief ich den Adac an. Der Fahrer sagte er müsse die Polizei rufen, da er sich sonst wegen "Beihilfe zur Fahrerflucht" mit strafbar machen würde, da ein Sachschaden entstanden ist(Baum, bisschen RInde ab). Kurz darauf kam die Polizei und ließ mich angesichts meiner leicht angeheiterten Kumpels pusten. Das Ergebnis: ~0,3(kA was für eine Einheit) Atemalkohol. Der Polizist meinte, man müsse das mit 2 multiplizieren um auf den Blutalkoholwert zu kommen. Also hatte ich 0,6 Promille. Da es zu einem Unfall kam und ich über 0,3 Promille um Blut hatte, wurde mein Führerschein eingezogen(wegen $315c StGB, musste ich unterschreiben) und ich müsse mit einer Strafanzeige rechnen. Da 0,6 Promille allerdings mehr als 2 Bier entsprechen und ich zu dem Zeitpunkt nichtmal ein halbes getrunken hatte, verlangte ich einen Bluttest. Wir fuhren ins Krankenhaus und man nahm mir blut ab.
Heute hatte ich das Ergebnis im Briefkasten:0,06 Promille und ich könne mir meinen Führerschein bei der Polizeidienststelle wieder abholen.

nun ists aber so, dass ich neben meinem Studium Pizza ausgefahren habe und die letzten 2 Monate meinem Nebenjob nicht mehr nachkommen konnte, wodurch ca 600 Euro flöten gegangen sind. Kann ich das Geld irgendwie wieder zurückbekommen? Die Reparatur wird die Versicherung bezahlen, doch ich hab 2 Monate umsonst Steuern+versicherung bezahlt und hatte kein Nebeneinkommen.
Und das nur, weil das Messgerät nciht ordnungsgemäß funktionierte.
Lg

24 Antworten

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Beantwortet von
sooo schlimm ist das auch wieder nicht...

Alkohol am Steuer
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Beantwortet von sunnydrea75 Mitglied (243 Punkte)
nach ca 1km sprang ein Reh vors auto, ich bremste und wich
anscheinend aus und fuhr gegen einen Baum.



Nur 0,6 Promille? Bei Deiner Realitätswahrnehmung ein Wunder!
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Beantwortet von
@kopfschuettel
das sind ziemliche Bild-Zeitungsparolen, die Du hier von Dir gibst. Antwort 14 sind Spekualitionen, da der Autor ja nun wirklich nicht dabei war und die Zeitabstände geschätzt hat.
Du könntest auch mal auf meine Frage in Antwort 8 antworten, wo ich Dich frage, ob Du Dich auch so aufregen würdest, wenn autofahrer1991 ein kleines Bier vor der Autofahrt, bspw. zum Abendessen getrunken hätte. Rechtlich und promillemäßig machts nämlich keinen Unterschied.
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Beantwortet von
@keinRA: Sorry, aber für Bildzeitungsparolen ist mein IQ um etwa 100 Punkte zu hoch - ist wohl eher das Metier anderer Leute...

Und auf welche Fragen ich beliebe zu antworten, ist MEIN Ding... Ausserdem hat der TO ja schon zugegeben, vor Antritt UND während der Fahrt getrunken zu haben; insofern ist Deine Frage sowieso falsch gestellt.

Und die Kernaussage von KJG17 war, dass der gemessene Blutalkohol nicht dem tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt des Unfalls entspricht. Das IST einfach so und keine Spekulation.

Ich bin dann mal weg.
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