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Gilt der Vertrag?





Frage

Hallo liebe Leute Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Kindergarten für 325,00 Euro. Urlaub, Krankheit und Feiertage wurden durchbezahlt. Meine Kollegin bekam für Ihren Putzbereich 125,00 Euro. Nun hat meine Kollegin gekündigt und nun wird es ernst. Auch mir wurde zum 30.09.06 gekündigt, weil der KIGA in Sachen Reinigung eine Umstellung durchsetzen will. Ich soll dann ab dem 01.10.06 einen neuen Vertrag zu anderen Konditionen bekommen. Mein Stundenlohn soll von 10 auf 8 Euro gekürzt werden. Bezahlten Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird dann nicht mehr bezahlt. Ferner soll ich auch noch den Bereich meiner Kollegin kostenlos mit reinigen. Ich bin auf den Job leider dringend angewiesen, möchte mich aber auch nicht übers Ohr hauen lassen. Ist solch ein Vertrag, wenn ich ihn unterschreiben sollte,rechtwirksam oder kann ich trotz Unterschrift auch bezahlten Urlaub machen? Bitte gebt mir einen Rat. Herzlichen Dank

Antwort 1 von Helferlinchen

Beste Voraussetzung für einen Fachanwalt. Deine Kündigung bedarf der Einhaltung einer Kündigungsfrist. Das Übrige erscheint sittenwidrig, muss aber unbedingt an einen Fachanwalt. Der holt sich schon sein Geld bei denen.
Wenn du in meiner Nähe wöhntest, könnte ich dir einen sehr guten und sehr vertrauenswürdigen nennen, der auch keinen finanziellen Schmu macht. Gibts wenige von.

Antwort 2 von eggneck

Zitat:
Der holt sich schon sein Geld bei denen.

Das entspricht nicht ganz der Wahrheit.
Wenn ein Anwalt bemüht wird, muss dieser sehr wohl vom Auftraggeber bezahlt werden.
Es sei denn, man hat eine Arbeitsrechtsschutzvers. oder ist Mitglied in einer Gewerkschaft. Von der wird man dann kostenlos während des ganzen Rechtsstreites begleitet und beraten.

Mich würde aber mal interessieren, wer denn wohl der Träger dieses KiGas ist.
Meistens sind das doch die Gemeinden, Sozialwerke oder die Kirche.
Und wenn die schon solche Mafiamethoden anwenden, dann Gute Nacht Deutschland.

greetings

eggneck

Antwort 3 von Helferlinchen

Zitat:
Wenn ein Anwalt bemüht wird, muss dieser sehr wohl vom Auftraggeber bezahlt werden.

Lassen wir das mal dahingestellt.
Da dein Arbeitgeber wohl irgendeine Verwaltungsinstanz der Römisch-Katholischen Kirche ist, würde ich diese darauf verweisen sie vors Forum Internum zu bringen.
Dann siehst du mal, wie beide Instanzen sich die Äuglein reiben. Dort hast du beste Karten.

Antwort 4 von Mindwühle

Im Prinzip hat eggneck recht: Im Arbeitsrecht zahlt jeder seine Kosten selbst (Anwalt, Gericht, ...) egal, wie der Streit ausgeht. ABER: Wer sich das nicht leisten kann, z.B. bei niedrigem Einkommen, kann vom Anwalt einen sg. PKH-Antrag (Prozesskostenhilfe) stellen lassen oder vor dem Anwaltsbesuch beim Amtsgericht/Schiedsmann/Ombudsmann usw. sich beraten und den Antrag selbst stellen.

Wenn der neue Vertrag unterschrieben ist, ist er, soweit ich weiß, gültig.

ACHTUNG: Du hast nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung des alten Vertrags vorzugehen. Innerhalb dieser Frist muß beim Arbeitsgericht eine sogenannte Kündigungsschutzklage eingereicht worden sein. Wird die Frist versäumt, ist auch eine rechtsunwirksame Kündigung gültig, du mußt schon hieb- und stichfeste Argumente haben, warum du die Frist hast verstreichen lassen (Krankheit, Unfall, ...)


Einige Fragen (F) - Antworten (A)

F: Wann ist eine Kündigung des Arbeitgebers sozialwidrig, also sozial ungerechtfertigt?

A: Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder nicht durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz.

F: Sind für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes die Vorstellungen und subjektiven Empfindungen des Arbeitgebers maßgebend?

A: Nein. Eine Kündigung kann nur dann als sozial gerechtfertigt angesehen werden, wenn die Interessen des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung und des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeneinander abgewogen werden.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Arbeitsrechtliche Praxis Nrn. 6 und 50 zu § 1 KSchG

F: Welche rechtlichen Folgen hat eine sozialwidrige Kündigung?

A: Eine sozialwidrige Kündigung ist zunächst schwebend unwirksam. Wenn der Arbeitnehmer rechtzeitig Klage erhebt, kann das Arbeitsgericht ihre Unwirksamkeit feststellen.

QUELLE: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex15.html

In bestimmten Fällen hast du Kündigungsschutz:

http://www.info-arbeitsrecht.de/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz...

Grob gesagt gilt: Je mehr Arbeitgeber dein Chef hat (nicht der KiGa, sondern der Träger ist m.E. entscheident) und je länger du dort mit deinem alten Arbeitsvertrag beschäftigt warst (mehr als 6 Monate), desto eher fällst du unter das Kündigungsschutzgesetz. Das heißt: Dein Arbeitgeber kann sich nur noch von dir trennen, wenn er absolut gravierende Gründe vorlegen kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsschutz


Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, ist sicher das einzig sinnvolle. Achtung: Es gibt Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranwälte.

Antwort 5 von Cancor

Zitat:
Mich würde aber mal interessieren, wer denn wohl der Träger dieses KiGas ist.
Meistens sind das doch die Gemeinden, Sozialwerke oder die Kirche.
Und wenn die schon solche Mafiamethoden anwenden, dann Gute Nacht Deutschland.


Das sehe ich auch so. 8 Euro sind schon wahnsinnig wenig. Ich frage mich auch, wohin das noch führt. Wo man noch einigermaßen gut verdient, ist der Industriebereich. Selbst als Produktionshelfer kriegt man deutlich mehr.

Aber wenn man auf den Job angewiesen ist... hm

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