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Notebook kaputt. Garantie ohne Kassenbon?





Frage

Hallo, ich habe vor einem halben Jahr bei Saturn ein Notebook gekauft und dieses hat soeben den Geist aufgegeben. (ich sage nur Gericom...) Jetzt finde ich dussel aber leider nicht mehr den Kassenbeleg. Können die bei Saturn nicht nachschauen -wenn man ein ungefähres Datum nennt- das ich das Notebook bei denen gekauft habe? Oder muß ich jetzt wohl oder übel in den Sauren Apfel beissen und den sch... selber bezahlen? TIA MArtin

Antwort 1 von _gau_

Wieso fragst du nicht einfach "die bei Saturn"?

Antwort 2 von saurerapfel

hi martin sieht leidedr so aus das du den nachweis erbringen mußt,dass du den laptop bei saturn gekauft hast.
falls du mit kreditkarte gezahlt hast könnte das noch von saturn nachverfolgt werden (da name und zahlungseingang gelistet sind)
mein rat suche den *kruzifix* bon ...lass dir auch ruhig etwas zeit ,nicht das du den dann 2 tage nach reperatur abgabe dann doch noch findest.

viel erfolg
saurerapfel

ps:hefte doch einfach beim nächsten mal den bon an die bedienungsanleitung

Antwort 3 von Stefanowski

Für die Händlergewährleistung brauchst du den Nachweis, dass du auch dort gekauft hast (oder der Händler ist kulant und glaubt's dir einfach) - für die Hersteller-Garantie sollte dies egal sein, da ist die ausgestellte Garantiekarte maßgeblich - wenn du diese also abgeschickt hast...

Gruß Stefan

Antwort 4 von draddy

normal ist es so, das von gericom die garantie zeit beginnt zu laufen, nachdem das gerät 6 monate beim händler ist.
d.h. der händler (saturn) bekommt das NB es steht rum, du kaufst es, garantie beginnt zu laufen.
wenn jedoch der händler das NB bekommt, es 6 monate "rumsteht" beginnt die garantie auch zu laufen (auch wenn du es erst 8 monate nach auslieferung (An saturn) kaufst)

das beste ist, bei gericom anzurufen und zu fragen bis wann du noch grantie hast.

Antwort 5 von SvenjaK

Also wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass der Händler dir beweisen muss, dass du das Gerät nicht bei ihm gekauft hast. Klingt zwar seltsam, ist aber so. D.h. du benötigst nicht unbedingt den Kassenbon, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können.

Ich schau mal, ob ich den entsprechenden Gesetzestext irgendwo finde.

Außerdem werden hier zum x-ten Male die Begriffe (gesetzliche) "Gewährleistung" durch den Händler und (freiwillige) "Garantie" durch den Hersteller durcheinander gebracht.

"Garantie / Gewährleistung

Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern.

Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein.

Garantie
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich zB 24 Monate "IBM Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert. Der Kunde sollte daher grundsätzlich auf die Angabe "Herstellergarantie" bestehen."


Quelle

Gruß
Svenja

PS: draddy, das mit der Garantiefrist, die schon im Regal des Händlers zu laufen beginnt, kommt mir auch sehr unwahrscheinlich vor. Woher hast du diese Info? Dann wären diese dollen Garantiekarten, die man beim Kauf erhält, die abgestempelt und mit dem Kaufdatum versehen werden müssen, doch für die Katz, oder?

Antwort 6 von Little Computer People

Ich würde
1. einfach mal bei Saturn fragen. Letztens in Focus TV haben die auch Geräte ohne Bon im Test einfach umtauschen können,
2. bei Gericom anrufen und nach der Garantie fragen, schreibe Dir dafür die Seriennummer von der Unterseite des Notebooks ab
3. falls Du mit EC-Karte bezahlt hast, mal in den Kontoauszügen wühlen, wenn dort 999,- oder was auch immer an Saturn per Lastchrift gingen, sollte das Beweis genug sein.

Viel Erfolg!

Antwort 7 von SuperDau

@SvenjaK
Zitat:
Also wenn mich nicht alles täuscht, ist es so, dass der Händler dir beweisen muss, dass du das Gerät nicht bei ihm gekauft hast. Klingt zwar seltsam, ist aber so. D.h. du benötigst nicht unbedingt den Kassenbon, um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können.

hier täuscht du dich mit Sicherheit, denn sonst könnte ich mir bei Händler A etwas kaufen und bei Händler B(der zufällig das selbe Produkt führt, aber nichts mit dem anderen zu tun hat,) auf Gewährleistung pochen. Genauso musst du im Zweifel nachweisen können, dass du das Produkt erworben und nicht z.B gestohlen hast... denn darauf hättest du dann natürlich auch keine Gewährleistung

Antwort 8 von draddy

@svenja meine quelle ist nähr als du dir vorstellen kannst. es ist nunmal so, glaubt es oder last es! :-)

Antwort 9 von SvenjaK

@SuperDau

Ich bin leider noch nicht dazu gekommen, nach dem entsprechenden Gesetz zu suchen. Klemme mich aber heute Abend mal dahinter. Ich weiß definitiv, dass es zumindest bis zur Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2002 so war, wie ich beschrieben habe.

Es sei denn, die Rechtskundelehrerin bei meiner letzten Fortbildung war eine komplette Niete und hatte auch noch die Textkopien manipuliert, die sie uns gegeben hat. Gerade weil ich selber so erstaunt über diese Regelung war, hab ichs mir so gut gemerkt. ;-)

Ähnlich verhält es sich vielleicht mit draddys Behauptung. Klingt auch ziemlich unglaubwürdig. Allerdings ist die Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung eben keine gesetzlich geregelte Pflichtleistung. Also kann das vermutlich jeder Hersteller halten, wie er will.

Ist denn kein Anwalt hier, menno? *g*

Gruß
Svenja

Antwort 10 von ArDi

Als ich meinen Drucker vor etwa einem halben Jahr bei PC-Spezialist gekauft habe, haben sie die Kaufaktion mitsamt Name und Datum (quasi elektronische Quittung) in ihrem Rechner gespeichert.
Zu mir meinten die, dass es so etwas, wie eine Absicherung für den Kunden ist, falls die richtige Quittung mal weg sein sollte.
Vielleicht ist es bei Saturn ähnlich...

mfg

Antwort 11 von SuperDau

@SvenjaK: wenn dem so wäre, wäre das natürlich eine feine Sache und endlich auch mal was Kundenfreundliches dazu

Antwort 12 von ArDi

Ach ja, hab noch was vergessen:

@marsellus wallace

Von Dir möchte ich eigentlich nur eins hören:
Du hast kein Problem Jules. Ich kümmer mich um den S.cheiss. Geh wieder rein, beruhige die Nig.ger und warte auf die Kavalerie die jeden Augenblick eintrifft...

Musste unbedingt rein ... :)))


Antwort 13 von SvenjaK

@SuperDau

*hüstel*

Ich hab den Mund wohl doch etwas zu voll genommen...

Hab gerade folgendes gefunden


Zitat:
Der Beweis, dass die Ware genau bei dem Händler gekauft wurde, gegen den sich jetzt der Gewährleistungsanspruch richtet, ist vom Kunden zu erbringen und erfolgt in der Regel per Kassenbon, Lieferschein, Rechnung oder durch Zeugen.


Quelle

Man sollte Lehrern halt nie glauben. ;-)

@marsellus wallace

Aber immerhin - wenn vielleicht zufällig jemand bei dem Kauf dabei war, der bezeugen könnte, dass du das Teil dort gekauft hast... ;-)))

@Ardi
???

Gruß
Svenja

Antwort 14 von marsellus wallace

Hi,

@ ArDi
nein ich bin nicht Wolf und ich löse auch leider keine Probleme, sonst hätte ich hier erst gar nicht gepostet ;-))

Danke erstmal an alle.
Ich werde mal nach Saturn dackeln und denen ne ordentliche Fußmassage verpassen. Mal schauen, ob sie es eintauschen.

Danke nochmal
Mist, wo ist meine Uhr?