Google-Street-View-Maps-Widerspruch-Datenschutz-200.pngIn den Medien wurde erwähnt, dass die Möglichkeit gegen die Veröffentlichung der Bilder vom eigenen Wohnort bei Google Street View Widerspruch einzulegen, nur vier Wochen lang möglich sei (aktuell Welt Online 14.8.10). Diese vier Wochen Frist für den Widerspruch würden mit dem Onlinestart der von Google Street View hierfür bereitgestellten Seite beginnen. Der Spiegel erwähnte diese Frist für den Widerspruch ebenfalls zunächst, korrigierte sich dann jedoch, die vierwöchige Frist würde nur für den Widerspruch vorab gelten, mit dem man verhindern kann, dass die Aufnahmen seines Wohnortes gemacht werden. Im Nachhinein beantragen, dass das Bildmaterial gelöscht oder unkenntlich gemacht werde, könne man auch später, hieß es nun.

Man findet seit dem 17.8.`10 direkt bei Google Maps unter "Unkenntlichmachung beantragen" eine Seite auf der Widerspruch eingereicht werden kann. Bei dieser Funktion gibt es eine Identitätsüberprüfung per E-Mail und Postadresse. Dies schütze vor Missbrauch, meinte der Google-Datenschutzbeauftragte Per Meyerdierks gegenüber dem Spiegel Online. Es wird dann ein Bestätigungscode an die angegebene Postadresse geschickt, den man dann wieder online eingeben muss. So soll verhindert werden, dass jemand der nicht wirklich selbst dort wohnt, einen Wohnort bei Street View sperren lassen kann. Allerdings wird es dadurch für den Bürger recht kompliziert gemacht, seine Privatsphäre zu schützen.

Davor hatte man nur die Möglichkeit eine E-Mail an Google zu schreiben an streetview-deutschland@google.com oder per Post Widerspruch einzulegen an die Adresse:

Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Wem der Postweg lieber ist, der kann diesen auch immer noch nutzen. Bei der Beantragung auf Unkenntlichmachung muss man seinen Namen und welches Gebäude nicht zu sehen sein soll, benennen, man muss den Widerspruch jedoch nicht weiter begründen. Um es den Bürgern, die Widerspruch einlegen wollen, etwas einfacher zu machen, stellte das Bundesverbraucherschutzministerium einen Musterbrief zum Herunterladen zur Verfügung.

Um zu verhindern, dass die Bilder des eigenen Wohnortes online gehen, muss man bis 15.09.2010 24 Uhr die Unkenntlichmachung beantragen. Wenn die Bilder von Street View dann Online sind, kann man auch direkt auf das Bild auf den Button „melden“ clicken, dort geht dann ein Formular auf, in dem man eingeben kann, dass das entsprechende Bild gelöscht oder unkenntlich werden soll. Google verspricht, sich um solche Beschwerden dann möglichst schnell zu kümmern (Süddeutsche).

Allerdings hofft der Konzern, dass sich nur ein sehr kleiner Anteil der Bevölkerung (im Tausendstelbereich) der Street View entgegen stellen wird. Da man selbst aktiv werden muss, wenn man nicht zu sehen sein möchte, könnte diese Schätzung zutreffen. Allzu kompliziert ist es aber auch nicht, eine Mail an Google zu schicken. Dann wird man sehen, ob der Konzern diese alle tatsächlich berücksichtigt oder ob man das Bild vom eigenen Haus und Garten dann noch nachträglich melden muss, wenn man seine Privatsphäre dadurch verletzt sieht.

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