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Gefragt in Plauderecke von
Sprich: am intelligentesten?

Das alte Problem: Man setzt sich an einem schönen Nachmittag auf dem Balkon, entspannt sich, denkt an nichts Böses und dann zieht einem plötzlich von unten oder nebenan ein erbärmlicher Gestank in die Nase. Meistens weil der Fettsack einen Balkon tiefer nun wieder tagtäglich seine übelriechenden Würstchen und anderen Kadaver stundenlang auf seinem Grill schmort.
Langfristig wird sich das Problem von alleine lösen (Cholesterin, Herzverfettung, Krebsrisiko etc), aber so lange will man ja nicht warten um endlich seine Ruhe zu haben. Da freundliche Bitten um mehr Rücksicht sowieso meist auf taube Ohren stoßen, bliebe dann nur der Gang zum Anwalt, Dokumentationen wie oft und wie lange an welchen Tagen gegrillt wird, usw, usw.
Deshalb meine Idee: dieses Problem muß sich doch irgendwie intelligenter und mit weniger Aufwand bekämpfen lassen!?
Z. Bsp. hatte ich die Idee, daß man des öfteren in einem unbeobachteten Moment irgendeine übelriechende Flüssigkeit auf den Grill auf dem Balkon unter uns giessen könnte. Dann würden vielleicht die Grillwürstchen so ekelig schmecken, daß dem Fettsack irgendwann der Appetit vergeht!?
Oder hat jemand eine bessere Idee?
Vermutlich gibt es ja noch mehr Leute, die von benachbarten Grillfreunden genervt werden.

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Hi Locke
die pyromanen Umtriebe der unter mir wohnenden habe ich erfolgreich gestoppt. Alles reden half nicht und führte nur zum Streit. Die sind sogar frech geworden, so daß ich harte Maßnahmen ergreifen mußte. Also: Stell einen 10Liter Eimer Wasser bereit, und wenn die Würste so richtig bruzeln, dann PLATSCH, die ganze Ladung auf einmal auf den Grill ! Dann kannste was erleben ....
(beim zweiten Mal hab ich's mit der Videokamera aufgenommen :-)

Wichtig ist, daß du Harz 4 bist, damit die Rechnungen wg. den Reinigungskosten schön ins Leere gehen :-)

Viel spaß


PS: Mittlerweile warte ich schon, daß es wieder nach Grill duftet :-]]]
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Beantwortet von
Wichtig ist, daß du Harz 4 bist, damit die Rechnungen wg. den Reinigungskosten schön ins Leere gehen :-)

....oder hoffen das der Nachbar kein Assi, Boxer oder GRILLFREUND ist...der dir auf den Teller schei.....
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Beantwortet von
Hi abc001Killer,
....oder hoffen das der Nachbar kein Assi, Boxer oder GRILLFREUND ist...der dir auf den Teller schei.....
ich weiß nicht, was die Admins zu deinem Beitrag (bzw. Nick) sagen, aber ich mag dich. Du bist genau der Typ Mensch, mit dem ich gerne zu tun habe.

GRILLFREUND
: JA (mit ein wenig Überlegung hättest du dir das selbst denken können)
der dir auf den Teller schei....
Negativ Die Teller standen doch eine Etage tiefer ;-O
Assi, Boxer
Jetzt kommen wir der Sache näher. Es ist tatsächlich so gewesen, daß der Nachbar (beim zweiten Mal) ausgerastet ist, als er die Kamera sah war er weg am Balkon und Sekunden später hat er vor unsere Tür gedonnert. Ein Lärm im Treppenhaus ... Es war beängstigend. Wir (Freundín + ich) haben dann Kommode und Schränke vor die Eingangstür geschoben. Die Tür war trotzdem kaputt, mehrere Risse, Drücker nach unten abgebrochen, gab richtig Streß!! Die über uns wohnende Nachbarin hat dann die Polizei gerufen. Das Geilste ist: Der Grill-Typ ist selbst Polizist (hab ich erst hinterher erfahren). Also: Im Endeffekt drei Anzeigen. Die gegen mich wurde mittlerweile eingestellt. WICHTIG: In solchen Fällen sagen, daß Du beim Putzen warst und der Eimer aus Versehen umgefallen ist. Und wenn das zum zweiten/dritten Mal passiert? No problem, schließlich gibt's auch jede Woche mehrfach 6richtige im Lotto. Das ist also alles noch im Bereich des normalen. Zivilrechtlich schützt Dich wie gesagt Harz 4 (und der Typ muß seinen Anwalt + die Gerichtskosten bezahlen *grins*.
Anzeige 2: Meine Freundin ist die Mieterin. Sie hat ihn am nächsten Tag angezeigt wegen Sachbeschädigung und Einbruch. Ich, der Zeuge ;) habe die Anzeige parteineutral bestätigt. Die Anzeige wegen Einbruch wurde - Situationsbedingt - eingestellt, nicht aber wegen Sachbeschädigung ... und ein Diszi läuft, soweit ich weiß: Als Polizist soll man sich halt manche Dinge dreimal überlegen ;-]]]]

So, du siehst, wie leicht man solche Killertypen auflaufen lassen kann: Man stellt eine Wand auf, schon laufen sie davor

So wie du übrigens auch gerade ;)
Killer werden in unserem Land bestraft
Und das ist gut so.

Viele Grüße
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Beantwortet von
Bei mir Hause is Grillen ganz boten .In Haushang steht!

Nich so schlimm! machen wir Wohnzimmer Tür zu ,und grillen drin.

Deutsvch immer so empfindlichm auch wenn Schahf Schlachten in Badwanne nicht erlaubt warum?ö


Gross Gruss
Moha Mett
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Für mich ist das auch total unverständlich wie rücksichtlos manche Mitmenschen sind. Selbst wenn ich gerne Grillfleisch essen würde, dann täte ich dies sicherlich nicht auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses oder anderswo zubereiten, wo andere durch den Geruch/Gestank belästigt würden.
Wirklich traurig, daß unsere Gesellschaft soviele Egoisten hervor bringt.
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Beantwortet von
Wirklich traurig, daß unsere Gesellschaft soviele Egoisten hervor bringt.
Wes hab ich gsagt?ö
Deutsvch immer so empfindlichm. Hinter Bospurus viel gmütlich gross. Diss Land "D" diss Leute Deutsch, vielviel wichtiger andere machen Ungemütlich ,als selbst haben gemütlich.

Gross Gruss
Moha Mett
aus Morgenland
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Beantwortet von
Zeitschrift Guter Rat, aktuelle Ausgabe Nr 06/09, Titelthema: "So nicht Herr/Frau Nachbar!"
Zitate:
§906 BGB
"Je näher man aufeinander wohnt, desto eher sind Einschränkungen möglich"
"verbieten viele Vermieter das Grillen auf den Balkonen"
"Das Dünste dem Nachbarn in die Wohnung ziehen, halten Gerichte für unzumutbar" Aha !
Gerichtsurteile gibt es auch bereits genug.
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Beantwortet von
Grillrezept für Balkongriller:
4 Steaks, schön einlegen in reichlich Öl und Knoblauch, mindestens 24 Stunden.
Grill anfeuern mit etwas feuchter Grillkohle, und nach bedarf feuchte Kohle nachlegen.
Nicht warten bis Glut schön durch ist, sondern sofort triefende Steaks auf den Grill.
Dann warten was kommt.
Mein Tipp Basebalschläger in in Vereteitigundsposition bringen.
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WASSER, MARSCH ;)

abc001
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[*][sup]
*Threadedit* 24.05.2009, 13:23:33
Admininfo: Bitte achte auf das geltende Urheberrecht, welches nach §63 UrHG Quellangaben für kopierte Texte und Textpassagen vorschreibt. Siehe FAQ 5, #4
[/sup]
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