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Gefragt in Plauderecke von
Sprich: am intelligentesten?

Das alte Problem: Man setzt sich an einem schönen Nachmittag auf dem Balkon, entspannt sich, denkt an nichts Böses und dann zieht einem plötzlich von unten oder nebenan ein erbärmlicher Gestank in die Nase. Meistens weil der Fettsack einen Balkon tiefer nun wieder tagtäglich seine übelriechenden Würstchen und anderen Kadaver stundenlang auf seinem Grill schmort.
Langfristig wird sich das Problem von alleine lösen (Cholesterin, Herzverfettung, Krebsrisiko etc), aber so lange will man ja nicht warten um endlich seine Ruhe zu haben. Da freundliche Bitten um mehr Rücksicht sowieso meist auf taube Ohren stoßen, bliebe dann nur der Gang zum Anwalt, Dokumentationen wie oft und wie lange an welchen Tagen gegrillt wird, usw, usw.
Deshalb meine Idee: dieses Problem muß sich doch irgendwie intelligenter und mit weniger Aufwand bekämpfen lassen!?
Z. Bsp. hatte ich die Idee, daß man des öfteren in einem unbeobachteten Moment irgendeine übelriechende Flüssigkeit auf den Grill auf dem Balkon unter uns giessen könnte. Dann würden vielleicht die Grillwürstchen so ekelig schmecken, daß dem Fettsack irgendwann der Appetit vergeht!?
Oder hat jemand eine bessere Idee?
Vermutlich gibt es ja noch mehr Leute, die von benachbarten Grillfreunden genervt werden.

50 Antworten

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Beantwortet von fpa Mitglied (699 Punkte)
Knall ihn ab...
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Beantwortet von
Das ist doch eine vollkommen falsche Information. Siehe Zitat des Mietervereins:
Zitat:
Grundsätzlich hat jeder Mieter das Recht, auf seinem Balkon oder in seinem Garten zu grillen und zu feiern.

Auch aus der Information des Mietervereins kann man nicht den Schluß ziehen, daß Grillen immer und jederzeit erlaubt wäre. Ein pauschales Ja/Nein ist nicht möglich.

Es hängt immer von verschiedenen Faktoren ab und es gibt verschiedene Urteile dazu. Siehe auch

www.ivd.net/html/0/188/artikel/586.html
www.juracity.de/mietrecht-grillrecht-juracity-de/index.html

Es gibt in dem Zusammenhang auch den schönen Begriff "sozialadäquates Verhalten".

Yossarian
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Beantwortet von
Eine intelligente(?) Lösung wäre vielleicht, den Grillnachbarn anonym bei den Sicherheitsbehörden des Experimentierens mit Explosiv-/Sprengstoffen zu verdächtigen. Nach dem unmittelbar darauf folgenden Einsatz des SEK vergeht dem Nachbarn wahrscheinlich die Lust zu grillen für mehrere Wochen/Monate.

Yossarian
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Beantwortet von age-pee Experte (1.1k Punkte)
Hi,

Also wenn der "liebe Nachbar" öfters grillt kannst du sehr wohl was dagegen machen.
Grillt er hindoch selten musst du dir das gefallen lassen.
Jetzt ist halt nur noch die Frage: Wo hört "selten" auf und wo fängt dann "oft" an.

mfg
hp
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Beantwortet von andreas1956 Experte (2.8k Punkte)
Hallo!

Natürlich kann auf dem Balkon gegrillt werden, aber nur mit dem elektrischem Grill. Gegen Holzkohlegrill würde ich natürlich auch vorgehen.
0 Punkte
Beantwortet von
Natürlich ist es eine ausgemachte *Z*erei, wenn ein Egoist tag täglich seinen Grillgestank in die Fenster oder auf die Balkone der Nachbarn ziehen lässt.
Und selbstverständlich gibt es reichlich Urteile, auf die man sich berufen kann:

-Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96).

-Nur dreimal im Jahr oder 6 Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96).

-Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Fünfmal im Jahr ist Grillen erlaubt (BayObLG 2 Z BR 6/99).

-Vergleich, der vor dem Landgericht Aachen (6 S 2/02) geschlossen wurde: Zweimal im Monat darf im hinteren Teil des Gartens gegrillt werden, in der Zeit zwischen 17.00 und 22.30 Uhr, danach dürfen Grillfreunde die Holzkohle nur noch ausglühen lassen.

Am besten einen Fachanwalt für Mietrecht beauftragen:
www.anwaltssuchdienst.de
Oder wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden, dann kostengünstig unter
www.juraxx.com
anfragen

Wenn der rüpelhafte Nachbar bei einem sachlichen Gespräch keine Einsicht zeigt: keine Scheu vor dem Gang zum Anwalt! Nachbarn, die nicht bereit sind, Rücksicht auf Mitbewohner zu nehmen, haben es nicht besser verdient!
0 Punkte
Beantwortet von
Wer heute noch grillt, ist selber schuld!
Das ist genauso als wenn jemand noch raucht und immer noch nicht glauben will, daß dies enorm gesundheitsschädlich ist.

Im Detail:
[sup]*xxxxxxxxx*[/sup]

Ich habe volles Verständnis dafür, wenn immer mehr Nachbarn diesen Dreck nicht mehr einatmen wollen.
Nur leider sind wir bei dieser öffentlichen Diskussion momentan noch an dem Punkt, wo wir beim Rauchen vor ca 20-30 Jahren waren.

[*][sup]
*Threadedit* 14.04.2009, 12:39:56
Admininfo: Bitte achte auf das geltende Urheberrecht, welches nach §63 UrHG Quellangaben für kopierte Texte und Textpassagen vorschreibt. Siehe FAQ 5, #4
[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von xj12 Mitglied (139 Punkte)
-Mieter dürfen von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen. Die Nachbarn sind 48 Stunden vorher zu informieren (AG Bonn 6 C 545/96).

-Nur dreimal im Jahr oder 6 Stunden im Jahr darf auf der Terrasse gegrillt werden (LG Stuttgart 10 T 359/96).

-Das Grillen auf Holzkohlefeuer im Garten einer Wohnungseigentumsanlage kann nicht generell verboten werden. Fünfmal im Jahr ist Grillen erlaubt (BayObLG 2 Z BR 6/99).

-Vergleich, der vor dem Landgericht Aachen (6 S 2/02) geschlossen wurde: Zweimal im Monat darf im hinteren Teil des Gartens gegrillt werden, in der Zeit zwischen 17.00 und 22.30 Uhr, danach dürfen Grillfreunde die Holzkohle nur noch ausglühen lassen.




So regelmäßig wie die Grillsaison kehrt auch der Streit um Qualm- und Lärmbelästigung im Garten wieder. Nachbarn fühlen sich gestört, wenn es auf dem Balkon raucht - oder zu oft oder zu lange gebrutzelt wird. Dabei ist klar: Ein grundsätzliches Grillverbot haben Gerichte bislang nur in Ausnahmefällen ausgesprochen. In der Regel müssen sich Eigentümer und Mieter oder Nachbarn untereinander in Toleranz üben. Sie müssen nur bestimmte Zeiten und Obergrenzen beachten.
"Generell gilt: Ich darf grillen, solange ich meine Nachbarn damit nicht störe", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Das Landgericht München habe zum Beispiel entschieden, dass Grillen in den Sommermonaten üblich sei und von Nachbarn auch geduldet werden müsse. Ein Verbot könne nur dann ausgesprochen werden, wenn es dabei zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß und Wärme kommt (Az. I 15 S 22735/03).
Störungen durch Grillpartys werden juristisch in Lärm- und Geruchsbelästigungen unterteilt, sagt Thomas Hannemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins. Was den Lärm betrifft, gelten die gleichen Regeln wie zu anderen Jahreszeiten auch: "Lautstarke Feiern dürfen einen gewissen Lärmpegel nicht überschreiten." Zudem müssen die Ruhezeiten eingehalten werden.
"Bei der Geruchsbelästigung orientierten sich die Gerichte bisher an dem Geruch, der beim Kochen in der Küche bei offenem Fenster entstehen würde", erläutert der Rechtsanwalt. Der bloße Geruch des Grillguts sei noch kein Beschwerdegrund für Nachbarn. Oft wird nicht der Geruch nach Essen als besonders störend empfunden. Stein des Anstoßes ist meist der Qualm der von der Holzkohle entsteht. Er dürfe "nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise" in die Wohnräume eines Nachbarn ziehen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02). Auch den Geruch von Spiritus und Benzin müssen Nachbarn nicht hinnehmen. "Eine Alternative zur Holzkohle ist ein Elektrogrill", rät der Anwalt. So entstehe kein Rauch.
Im Eigentum gelten ähnliche Richtlinien. "Mit einem elektrischen Tischgrill sollte es keine Probleme geben", sagt Wolf-Bodo Friers, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund. Das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon könne unter Umständen aber verboten werden. Dazu reiche es schon, wenn ein einzelner Nachbar sich gestört fühlt. Eine Mehrheitsentscheidung aller Parteien in einem Mehrfamilienhaus sei nicht nötig. Auch eine entsprechende Regelung in der Hausordnung könne das Grillen mit Holzkohle verbieten.
Was die zulässigen Grillzeiten und -häufigkeiten angeht, besteht unter den Richtern den Experten zufolge jedoch keine Einigkeit: Die Entscheidungen bewerten zwischen sechs Stunden pro Jahr (Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96) und zweimal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im hinteren Teil eines Gartens (Landgericht Aachen, Az. 6 S 2/02) als zulässig. Pauschale Tipps oder allgemeingültige Regelungen zum Grillen, sei es im Garten oder auch auf dem Balkon, gibt es aber nicht. "Entscheidungen werden immer im Einzelfall getroffen", sagt Friers. Maßgeblich ist dabei immer die Einschätzung der Richter.

dpa/PHJ


..und viel Spaß beim Grillen…
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Beantwortet von marie Experte (2k Punkte)
Wenn ich sowas lese möchte ich mit Locke nach Südafrika auswandern, Locke grillt und keiner stört sich dran und ich genieße das supertolle Essen :-)))

Solche blöden Nachbarschaftsstreits sind in Deutschland doch zum K....................... und solche bescheuerten Urteile gibt es ja wohl wirklich nur bei uns:
Mieter .. einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse

dreimal im Jahr oder 6 Stunden im Jahr auf der Terrasse

Fünfmal im Jahr

Zweimal im Monat im hinteren Teil des Gartens zwischen 17.00 und 22.30 Uhr


Und bei uns Deutschen schaut dann irgend so ein streitsüchtiger Nachbar, der nicht weiss was er sonst treiben soll, noch auf die Uhr und macht Kreuzchen am Kalender und Beweisphotos.

Wenn der rüpelhafte Nachbar bei einem sachlichen Gespräch keine Einsicht zeigt


Menno was ist denn daran rüpelhaft, wenn jemand gerne grillt?

Stören sich am Grillgeruch und am Rauchen und waren aber vermutlich alle schon mindestens auf Mallorca, weil ja die Flugzeuge keine Umwelt verschmutzen und sicher schauen se auch Formel 1 und sonstigen Motorsport, denn die Umweltverschmutzung ist ja nicht so schlimm, wie wenn der ungeliebte Nachbar sein Steak grillt und vielleicht sogar dabei noch raucht.

Ich möchte jetzt nicht verschwiegen, dass ich auch schon geflogen bin und auch Formel 1 schaue und auch jahrelang geraucht habe.

Aber ich finde es entsetzlich wenn man sich mit den Nachbarn streitet wegen solcher Lappalien. Und insbesondere, wenn man wegen jedem Fürzelchen, das der Nachbar lässt, meint einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen um ihm das zu untersagen.

Früher hat man mit den Nachbarn gemeinsam gegrillt, heute würde man am liebsten beim Nachbarn den Grashalmen gerichtlich verbieten zu wachsen :-(

Gruß Marie
0 Punkte
Beantwortet von
Die Grillfreunde: wie bekämpft man Sie am besten?

Mit Grillen Gezirpe aus PA-Lautsprechern?
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