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Rückverfolgung von Handyanrufen
Frage
vorweg für die Admins: wenn in der Plauderecke besser aufgehoben bitte verschieben)
Kann mir jemand helfen und weiß eine Antwort auf diese Frage:
Ist es für die Polizei grundsätzlich möglich, einen/mehrere Anrufe, die von einem Handy auf ein anderes Handy oder ins Festnetz getätigt wurden, zum Anrufer zurück zu verfolgen?
Folgender Sachverhalt: Mein Sohn bekommt seit einigen Tagen D.rohanrufe auf sein Handy und auf seinen Festnetzanschluß. Diese fingen mit dem "Angebot" auf Pr.ügel an und gipfelten im Satz "ich knall dich ab"!. Da diese Anrufe einer Gruppe stadtbekannter Schläger zugeordnet werden können ohne jedoch die genaue Person zu kennen, sind zumindest die Prügelangebote ernst zu nehmen. Natürlich haben wir Anzeige erstattet. Jetzt behauptet die Polizei, es gäbe keine technischen Möglichkeiten, das Urheberhandy zu ermitteln, da ja keine Nummer mitgesandt wurde.
In Krimis sieht es immer so einfach aus, da geht es trotzdem.
Müssen nicht die einzelnen Anbieter die Gesprächsdaten speichern und könnte man nicht auf diese Art das Ursprungsnetz und weiter die entsprechende Nummer ermitteln?
Wer ist technisch so firm das er diese Frage beantworten kann.
Besten Dank schon jetzt
wento!
Antwort 1 von nana
man muss halt nur eine "Fangschaltung" beim provider beantragen.. kostet aber was
Antwort 2 von Lutz1965 oc
Hallo Wento
hier mal was zum Thema:
http://www.telespiegel.de/html/uberwachung_von_handys.html
Gruss
Lutz
hier mal was zum Thema:
http://www.telespiegel.de/html/uberwachung_von_handys.html
Gruss
Lutz
Antwort 3 von Mickey
(...)...Jetzt behauptet die Polizei, es gäbe keine technischen Möglichkeiten, das Urheberhandy zu ermitteln, da ja keine Nummer mitgesandt wurde. ...(...)
Die Nummer wird generell mit übermittelt und nur im Rahmen der Unterdrückung wird über eine Schaltung in der Vermittlungsstelle die Nummer nicht angezeigt. Übermittelt wird sie trotzdem - Antwort 1 ist deine einzige Möglichkeit.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Die Nummer wird generell mit übermittelt und nur im Rahmen der Unterdrückung wird über eine Schaltung in der Vermittlungsstelle die Nummer nicht angezeigt. Übermittelt wird sie trotzdem - Antwort 1 ist deine einzige Möglichkeit.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 4 von wento immer noch o.k.
Besten Dank erstmal für die (wie gewohnt) schnellen Antworten.
Es geht dabei aber nicht nur um eventuelle zukünftige Anrufe (Fangschaltung läuft bereits) sondern ggf. auch um den Beweis der (so wird rechtlich ermittelt) "Morddrohung". Die erfolgte auf dem Festnetzanschluß und kann durch den Mitschnitt eines Anrufbeantworters sogar nachgewiesen werden! (Also ganz so helle wie sie denken sind sie nicht.)
Also: besteht wohl irgendwie die Möglichkeit, nachträglich die getätigten Anrufe einer bestimmten Nummer zuzuordnen ohne diese Nummer zu kennen.
wento!
Es geht dabei aber nicht nur um eventuelle zukünftige Anrufe (Fangschaltung läuft bereits) sondern ggf. auch um den Beweis der (so wird rechtlich ermittelt) "Morddrohung". Die erfolgte auf dem Festnetzanschluß und kann durch den Mitschnitt eines Anrufbeantworters sogar nachgewiesen werden! (Also ganz so helle wie sie denken sind sie nicht.)
Also: besteht wohl irgendwie die Möglichkeit, nachträglich die getätigten Anrufe einer bestimmten Nummer zuzuordnen ohne diese Nummer zu kennen.
wento!
Antwort 5 von Witzboldow
Wenn dein Posting wahr ist, gibt es dafür Rechtsanwälte.
Antwort 6 von nochmal wento
ganz vergessen: die genauen Zeiten der Anrufe sind bekannt.
Ich stelle mir das so vor: der Anbieter des angerufenen Handys müßte doch eigentlich Aufzeichnungen darüber führen, wer wann von außen in sein Netztgerufen hat. Wenn man dann das abgehende Netz kennt, müßten doch dort, allein schon für die Einzelverbindungsnachweise, Daten erhoben worden sein, aus denen hervorgeht, wer um die bestimmte Uhrzeit von Netz A in Netz B telefoniert hat.
Oder sehe ich als technischer Laie die Sache zu blauäugig?
danke nochmal
wento!
Ich stelle mir das so vor: der Anbieter des angerufenen Handys müßte doch eigentlich Aufzeichnungen darüber führen, wer wann von außen in sein Netztgerufen hat. Wenn man dann das abgehende Netz kennt, müßten doch dort, allein schon für die Einzelverbindungsnachweise, Daten erhoben worden sein, aus denen hervorgeht, wer um die bestimmte Uhrzeit von Netz A in Netz B telefoniert hat.
Oder sehe ich als technischer Laie die Sache zu blauäugig?
danke nochmal
wento!
Antwort 7 von witzboldow
Wenn der Geschädigte die Uhrzeit weiss, ja.
Antwort 8 von witzboldow
Deinem Nick nach willst du wahrscheinlich genau das Gegenteil. Besser gesagt, du willst Menschen bedrohen.
Antwort 9 von wento
@witzboldow: Leider ist es absolut wahr:
@Mickey als Admin: bin ich eigentlich nur zu aufgeregt oder was mache ich falsch: Einloggen kann ich mich, werde auch in der Liste der letzten Stunde angezeigt. Aber wenn ich dann auf speichern gehe, erscheint die Meldung "dieser Nick ist schon vergeben..."
wento!
@Mickey als Admin: bin ich eigentlich nur zu aufgeregt oder was mache ich falsch: Einloggen kann ich mich, werde auch in der Liste der letzten Stunde angezeigt. Aber wenn ich dann auf speichern gehe, erscheint die Meldung "dieser Nick ist schon vergeben..."
wento!
Antwort 10 von wento
@witzboldow: jetzt machst du deinem Nick aber alle Ehre, leider ist es absolut nicht spaßig wenn man zusehen muss, wie ein lebensfroher 18-jähriger sich abkapselt, nicht mehr vor die Tür traut, etc. etc.
Übrigens: die vermeintlichen Urheber haben früher wahrscheinlich eine ähnmliche Namensendung gehabt wie du in deinem Nick
Übrigens: die vermeintlichen Urheber haben früher wahrscheinlich eine ähnmliche Namensendung gehabt wie du in deinem Nick
Antwort 11 von Mickey
@wento,
wenn es dir wichtig ist wende dich an einen Anwalt - der kann dir sicherlich am Besten weiterhelfen und die technischen Möglichkeiten erroieren.
Zu deinem Einlogproblem: lösch mal deinen Cookie und log dich erneut ein.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
wenn es dir wichtig ist wende dich an einen Anwalt - der kann dir sicherlich am Besten weiterhelfen und die technischen Möglichkeiten erroieren.
Zu deinem Einlogproblem: lösch mal deinen Cookie und log dich erneut ein.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 12 von pelle
@all,
die TK-Spezialisten sind hier gefragt!
Nach meinem Kenntnistand:
a) ich kann die Rufnummernanzeige unterdrücken!
b) im "ISDN" Protokoll bleibt sie jedoch erhalten!
c) für den Bereich der Polizei und Feuerwehr grundsätzlich OK!
d) heißt im Klartext, trotz "Verbergen" der Rufnummer, haben bestimmte "Kreise" die Möglichkeit, die Rufnummer zu erkennen!
e) wer nichts zu "Verbergen" hat, den "juckt" es nicht!
gruss
pelle
die TK-Spezialisten sind hier gefragt!
Nach meinem Kenntnistand:
a) ich kann die Rufnummernanzeige unterdrücken!
b) im "ISDN" Protokoll bleibt sie jedoch erhalten!
c) für den Bereich der Polizei und Feuerwehr grundsätzlich OK!
d) heißt im Klartext, trotz "Verbergen" der Rufnummer, haben bestimmte "Kreise" die Möglichkeit, die Rufnummer zu erkennen!
e) wer nichts zu "Verbergen" hat, den "juckt" es nicht!
gruss
pelle
Antwort 13 von Friedel
Wenn du die Anrufzeiten weißt ist daraus nicht der Anrufer ermittelbar. Aber umgekehrt funktioniert es. Wenn der Anrufer ermittelt ist, kann durch seinen Provider nachgewiesen werden, dass sein Telefon (bzw. Simkarte) tatsächlich für den Anruf verwendet wurde.
Antwort 14 von witzboldow
@wento
Ein Rundumschlag hilft nicht, auch nicht wegen meiner Namensendung.
Wenn die Bedrohung so stark ist, muss man entsprechende Stellen anlaufen und nicht das Internet.
Ein Rundumschlag hilft nicht, auch nicht wegen meiner Namensendung.
Wenn die Bedrohung so stark ist, muss man entsprechende Stellen anlaufen und nicht das Internet.
Antwort 15 von wento o.k.
@witzboldow: sorry, sollte kein Rundumschlag sein.
@all: Besten Dank nochmal. Werde dann doch mal versuchen, ob ein RA bei der Polizei mehr Erfolg hat
Bis denn
wento
@all: Besten Dank nochmal. Werde dann doch mal versuchen, ob ein RA bei der Polizei mehr Erfolg hat
Bis denn
wento

